Überblick
Da die meisten
der Namenträger von der Datensammlung des sächsischen Verfassungschutzes,
genannt hier „Die Unberührbaren“ und ihre politischen Schutzengeln Westdeutsche
sind, die die Unterstützung der Bundesregierung und der alten Bundesländer in
der Sachsenaffäre genießen, finde ich zurecht den Sachsensumpf
„Deutschlandsumpf“ zu nennen.
Die Affäre
offenbart auch wie in einer Stadt wie Leipzig, die Organisierte Kriminalität - unbekannt
da bis zur Wende, vom Westen eingeführt und durchgesetzt wurde, man die
Behörden auf ihre Seite brachte, so daß man den Immobilienbestand der Stadt
beraubt hat und sie zum Stützpunkt des Menschenhandels verwandelt hat.
Das Wesen der
Sachsenaffäre selbst ist die endgültige und totale Unterstellung der
sächsischen Beamten und Behörden den kriminellen Interessen der deutschen
Obrigkeit und die Niederschlagung des letzten Widerstandes gegen die
Kriminalisierung von oben des neuen Bundeslandes.
Die Affäre zeigt
deutlich, daß zum Unterschied vom alten Griechenland Deutschland das Sklaventum
der osteuropäischen Frauen mit demokratischen Verhältnissen für ihre eigene
Bevölkerung nicht vereinen kann und will.
Die
Sachsenaffäre besteht nicht weil Sachsen mehr kriminell ist als die anderen
Bundesländer, sondern weil es das einzige Land ist, wo Amtspersonen der
Kriminalisierung des Landes einen Widerstand leisteten, indem sie die OK
beobachteten und eine Aktensammlung gegen sie zusammengestellt haben.
Die Sachsenaffäre
enttarnt einige sehr verbreitete Märchen und eigentliche Propagandalügen – daß
Deutschland ein Rechtsstaat ist und daß es im Land freiheitlich-demokratische
Ordnung und Pressefreiheit gibt.
Die Parallels
zwischen der Sachsenaffäre und der Beschreibungen in diesem Blog offenbaren das
gleiche Verhalten und Gesetzverletzungen der Behörden und bestätigen viele
meiner hier gemachten Feststellungen.
Es ist eine grobe Vernachlässigung über Menschenhandel in
Leipzig, über seine Unterstützung bei den Behörden und über die Willkür der
Strafverfolgung zu schreiben ohne das Thema im Zusammenhang mit der als „Sachsensumpf“
bekannte Sachsenaffäre zu bringen, die inzwischen eine gute Fortsetzung meiner
Erzählung über die Leipziger Strafverfolgung ist Man hat viel über die Affäre
geschrieben, aber ich versuche neben den unvermeidlichen Wiederholungen auch einige
wichtige und ungedeckte Aspekte zu beleuchten. Die unten beschriebenen Umstände
beruhen 100% auf Presseberichte. Deshalb betone ich,
daß nichts in diesem Artikel eine Behauptung für Gesetzverletzung, Schuld oder Verrichtung
von Straftaten von konkreten Personen darstellt. Weder bin ich im Stand noch
stelle ich mir die Aufgabe, jemanden von den Personen, deren Namen in den Akten
des LfV in Verbindung mit kriminellen Netzwerken und Tätigkeiten auftauchen, zu
beschuldigen. Dieser Blog ist über die
moderne Sklaverei als eins der größten Verbrechen des verbrecherischen
Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland und anderer westlichen Länder.
Ich befasse mich ausschließlich mit diesem System und seiner Institutionen und jede
Rolle von Personen hier ist auf die Darstellung der Verbrechen und Handlungen
des Systems begrenzt. Unbestrittene Hauptsache in der Sachsenaffäre sind die
Verbrechen und Gesetzverletzungen, viele von denen wenn nicht von den Namensträgern bei anderen verrichtet worden
sind, und die Tatsache, daß sie unaufgedeckt sind. Aus praktischen Gründen
werde ich die Namensträger, und für den Fall ihrer Unschuld die eigentlichen
anonymen Täter die „Unberührbaren“ nennen – weil sie
alle zum Unterschied von ihren Beobachtern und Ermittlern bis heute keine
Probleme weder mit der Karriere noch mit der Justiz haben und in vielen Fällen
befördert wurden. Die Pressebezeichnung der Affäre als Korruptionsaffäre finde
ich irreführend – Korruption hat es überall und immer gegeben und entspricht
nicht den schweren Verbrechen, um die es in der Affäre geht – deshalb werde ich
die Bezeichnungen „Sachsenaffäre“ und „Aktenaffäre“ benutzen.
Der Ausgangspunkt
– die Fälle „Klockzin“ und das Kinderbordell „Jasmin“
Martin Klockzin ist seit Anfang der 90-ger Chefjurist der
LWB, die damals 120 000 Wohneinheiten hatte, von denen etwa 40%
restitutionsbehaftet waren. Bei Anmeldung von Ansprüchen bei Altbesitzern erhob
er Einspruch und der Antrag ging ins Amt für offene Vermögensfragen, wo alles
sehr lange dauern sollte. Das veranlasste als Regel die Alteigentümern billig
zu verkaufen – irgendwo um den halben Preis, und nach der Sanierung konnten die
neuen Eigentümern mit großen Renditen verkaufen. Im Oktober 1994 wurde Klockzin
angeschossen. Für drei der vier jungen Kriminellen fielen drakonische Urteile –
lebenslange Gefängnisstrafen für Mordanstiftung und zwölf Jahre für den
Schützen.
Dem Leiter des Polizeikommissariats 26 für Organisierte Kriminalität
(OK) in Leipzig Georg Wehling ist aufgefallen, daß nach den wirklichen
Anstiftern des Attentats beim Prozeß überhaupt nicht gefragt wurde, obwohl zwei
Namen aufgetaucht hatten. Er befragte die Täter, die zwei Allgäuer
Geschäftsleute als Auftraggeber bestätigten. Mit der Hilfe eines von ihnen
beschaffte er Beweise gegen die Allgäuer, die für Anstiftung zur gefährlichen
Körperverletzung nur mit .....Geldstrafe von je DEM 2,500 davonkamen.
Der Grund für das Attentat war der Streit um ein Wohnhaus
an der Riemannstrasse 52. Die Allgäuer hatten einen Kaufvertrag mit den
Alteigentümern für DM 680 000, als eine Anwältin das Immobilie für DM 350 000
mit der Hilfe von LWB über das Investitionsvorranggesetz erwarb. Die Anwältin sicherte
zu Millionen für den Ausbau von Sozialwohnungen zu investieren, was jedoch nie
umgesetzt wurde. Die Allgäuer stoppten zuerst gerichtlich den Kauf, dann aber
hob das Landsgericht Leipzig diese Verfügung auf. Die Anwältin war die
Lebensgefährtin des damaligen Vizepräsidents des Landsgerichtes in Leipzig
Jürgen Niemeyer, der nach dem Kauf selbst zwei Wohnungen im Haus erworben hat.
Diese Anwältin vertrat Klockzin im Prozeß gegen die Attentäter.
Die Täter hatten Wehling erzählt, daß Klockzin Kunde im Kinderbordell
„Jasmin“ war. Die Allgäuer hatten mehrmals angedeutet, daß sie über die
Problematik des Sex mit Minderjährigen „auspacken“ konnten, wobei die Namen vom
Staatsanwalt Norbert Röger únd Richter Jürgen Niemeyer auftauchten, was die
Erklärung für ihre milde Strafe sein könnte. Wehling ließ die Mädchen vom
Bordell befragen und einige von ihnen erkannten Klockzin und die zwei Allgäuer.
Die Bilder der Juristen wurden offiziell nicht vorgezeigt, aber eine der Frauen
behauptet, daß man ihr das Bild von Niemeyer im Jahr 2 000 informell vorgezeigt
hat und sie ihn erkannt hat. Wehling stellte fest, daß bei der Ermittlung des
Bordells nach den Freiern der Minderjährigen überhaupt nicht gefragt wurde, was
wieder mit dem äußerst milden Urteil des Zuhälters zu tun haben könnte, das ihm
der schon erwähnte Richter Niemeyer gegeben hatte.
Da mit seinen Ermittlungen gegen die OK Wehling
offensichtlich hohen Interessen gefährdete und verletzte, wurde der bis 2002
erfolgste Ermittler Sachsens beschmiert, sein Kommissariat wurde aufgelöst, er
und seine Mannschaft wurden suspendiert. Dabei vor der Auflösung wurde sein
Kommissariat durchsucht, Mobiltelefone beschlagnahmt, die Telefonnummern
ausgelesen und dadurch die Vertrauenspersonen komplett enttarnt. Er mußte 9 (!)
Ermittlungsverfahren gegen ihn bekämpfen – 8 von ihnen wurden eingestellt, in
einem wurde er freigesprochen. Trotzdem gibt es heute Verfügung gegen ihn, die
ihm untersagt im OK-Bereich zu arbeiten und Vertrauenspersonen zu führen. Die
Unberührbaren in Leipzig können nicht mehr von ihm gestört werden. Wie wir in
der Sachsenaffäre sehen werden, er erlitt das typische Schicksal aller
Ermittler und Beamten in Sachsen und in Deutschland, die im Namen der Gesetze
und der Ordnung gegen die OK vorgegangen sind und damit die Interessen der
kriminellen deutschen Obrigkeit bedroht haben.
Logischerweise übergab Wehling seine Informationen der
einzig gebliebenen Struktur in Sachsen, die noch gegen die OK aufzutreten wagte
– dem Referrat „OK“ des LfV und so anscheinend
begann die Beobachtung der kriminellen Netzwerke von hochgestellten Personen
der Justitz und der Stadtleitung in Leipzig und der „Helden“ von den anderen Fallkomplexen,
die zur Zusammenstellung des Dossiers von 15 600 Seiten führte, manche von
denen in 2007 Sachsen erschüttert haben sollen.
Die Verbrechen
Laut dem PDS-Mitglied der zuständigen Parlamentarischen
Kontrollkommission (PKK) Andre Hahn geht es in den Akten um „Amtsmissbrauch und
Bestechlichkeit, um Rechtsbeugung und Geheimnisverrat, um Strafvereitelung im
Amt, um Sexual- und Drogendelikte, um Immobilienschiebereien sowie um schwere
Körperverletzung bis zum Tod“. Jürgen Roth berichtet, daß es auch um
Ermittlungen im Bereich der OK geht, die kurz vor dem Durchbruch plötzlich
eingestellt worden sind.
Ich beginne mit den bekannten unbestrittbaren Verbrechen.
Das sind einige schwere Verbrechen, vor allem in Leipzig und Plauen, die seit
Anfang der 90-ger Jahren stattgefunden haben. Es geht um zwei Morde in Leipzig
– der Justizsekretärin für Grundstücke (!) Barbara Beer, deren Überreste man
vier Jahre nach ihrem Tod gefunden hat, und des Immobilienmaklers Michael
Mielke, mindestens einen Mord in Plauen – wenn nicht des Kripochefs in Plauen,
der sich selber im Wald erhängt haben sollte, eines Russen, der angeblich mit
ihm zum selben Netzwerk gehörte. Ein Italiener wurde von seinem Onkel,
Pizzabäcker ermordet. Um wieviel Morde es eigentlich geht, wissen nur die
jenigen, die den ganzen Untersuchungsbericht des sächsischen Landesamtes für
Verfassungsschutz (LfV) gelesen haben. Bekannt sind drei Mordanschläge – gegen
eine Informantin, die den Drogenanschlag knapp überlebt hat, gegen den LWB
Chefjurist in Leipzig Martin Klockzin und gegen Peter Köberle. Andere
nachgewiesene Verbrechen sind Kinderprostitution, Zwang Minderjähriger zur
Prostitution und Gebrauch sexueller Dienstleistungen vom Minderjährigen,
begangen wenigstens im Kinderbordell „Jasmin“ in Leipzig. Wenn der ehemalige
Innenminister Alfred Buttolo konkrete Bedrohungen gegen Journalisten,
Informanten und Ermittler bestätigt, sehe ich keine Gründe ihm nicht zu
glauben, auch weil mindestens in vier Fällen gegenüber Journalisten die
Bedrohungen wahr wurden. Das größte Verbrechen meiner Meinung nach ist die
Tatsache, daß kein der obengenannten Verbrechen, mit Ausnahme des Attentats
gegen Klockzin und des Zuhälters von „Jasmin“ aufgedeckt wurde.
Es wird klar, daß es in Leipzig um die Jahrhundertwende
ein anderes Kinderbordell gab, „Club Rose“, in dem acht- bis zehnjährige(!)
Roma- und Sinti- Kinder zur Prostitution gezwungen wurden. Kurz aber bevor
Wehling in 2002 zugreiffen wollte, wurden die Menschenhändler gewarnt und die
Ermittlung scheiterte. In einer Akte des LfV heißt es, es gebe „einen ernst zu
nehmenden Hinweis“, daß Norbert Röger, „auf Grund seiner guten Kontakte“ zu
Personen im Rotlichtmilieu „Tatverdächtige über geplante bzw. Laufende
operative Maßnahmen seiner Strafverfolgung informieren ließ“. Das hinderte nicht die Beförderung von Röger
zum Präsident des Landsgerichts in Chemnitz.
Die Regierungsoffensive
Schon in 2005 beschränkte das sächsische
Verfassungsgericht mit Hinblick auf die laufenden Untersuchungen die
Beobachtung der OK durch das LfV auf die Fälle, von denen ein Gefahr für die
freiheitliche-demokratische Grundordnung ausgehen – als ob die Vergehen von Topjuristen
und die Bedrohungen von Ermittlern und Journalisten kein solches Gefahr waren. Im
Mai 2006 wurde das Referat OK aufgelöst –genau wie das Leipziger Kommissariat
26 vier Jahre früher und aus den selben Gründen. Trotz der Vernichtung der
letzten Struktur in Sachsen, die die OK beobachtete, machten ihre Mitarbeiter
weiter. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schürig sprach schon im
Oktober 2006 von Verfassungsbrüchen des LfV, die die zahlreichen Ermittlungen
und Verfahren gegen die Beobachter später nicht festgestellt haben. Unter dem
Vorwand rechtswidriger Beobachtung wollte er später die Akten schreddern,
obwohl ihre Behaltung im Fall einer Rechtswidrigkeit nötwendig für ihren Nachweis
sein sollte.
Die Äußerung eines Landtagsabgeordneten, daß „der Umgang
der Landesregierung mit der Krise kaum geeignet ist, das Vertrauen in den
Rechtsstaat wiederherzustellen“ finde ich sehr diplomatisch und mild. Selbst
der erste Mann in dieser Regierung – der Ministerpräsident Georg Milbradt war
alles andere als diplomatisch und mild mit seiner Äußerung bezüglich der
Leiterin des Referats OK im LfV, Frau Simone Henneck, gemacht nach seiner
Feststellung, daß es keine Korruptionsaffäre eigentlich gäbe, nachdem sie „mit
blinder Jagdleidenschaft und blühender Fantasie die Vorgänge aufgebauscht“
haben sollte. Diese unwahre Äußerung, gemacht bevor jegliche juristische
Bewertung der Akten geleistet wurde, gegenüber einer Person, die Milbradt kaum
kannte, läßt keinen Zweifel über die Stellungnahme der Regierung und über seine
Rolle einer Kriegserklärung allen, die sich der OK entgegenzustellen wagten.
Die Äußerung war auch eine klare Anweisung an allen Staatsbeamten Sachsens, wie
sie sich in der Krise verhalten sollten. Zur Zeit dieser Erklärung war Leipzig
schon voll mit ungarischen Sexsklavinnen.
Wie immer begann man mit Lügen und Propaganda. Neben der
Lüge über die Rechtswidrigkeit der Beobachtung wurde die Lüge über die
Inkompetenz des LfV bezüglich OK-Fragen lanciert. Journalisten begannen zu erläutern,
daß sich ein Verfassungsschutz mit Geschwätzen, Gerüchten und Märchen
beschäftigt und deshalb zur Bekämpfung der Kriminalität nicht geeignet sei.
Erstens, diese Rechtfertigung der Auflösung des Referats ist unwahr und
zweitens, die Referatleiterin Frau Henneck ist Juristin bei Ausbildung und
ehemalige Staatsanwältin und Polizeiinspektorin und eine ihrer Quellen – Georg
Wehling ist der erfolgreichste Ermittler in Sachsen. Unter dem seltsamen
Vorwurf, das sächsische Parliament über die Beobachtung nicht informiert zu
haben (das ist Funktion und Verantwortung des Innenministers), wurde der
Präsident des LfV Herr Rainer Stock abgelöst. Mit vielleicht der größten Lüge –
daß die Informationen des LfV ungreifbar sind, werde ich mich nach meiner
Erzählung befassen.
Gleichzeitig begann man mit der Vernichtung von wichtigen
Beobachtungsmaterialien. Zwar hat man die Aktensammlung nicht geschreddert –
sie gilt als geheim und der Zugang zu ihr ist sehr begrenzt, aber laut Frau
Henneck hat der Vizechef des LfV Olaf Vahrenhold, der nach der Erkrankung vom
Herrn Stock in 2006 seine Funktionen übernahm, nicht nur ihre Hinweise
blockiert, sondern auch wesentliche Akten vernichten lassen. Er soll ihr auch
Anweisungen gegeben haben, was sie vor dem PKK aussagen sollte. Laut
Presseberichte soll das sächsische LKA wichtige Unterlagen, die der Journalist
Heinz Faßbender dem Amt übergeben hatte, „verloren“ haben. Wenn so, gibt es
Bestrafte für die unerhörte Nachlässigkeit der Beamten? Inzwischen nach
Rechtsanwalt Steffen Soult sollen Beamte dieses Amtes einen seiner Mandanten zu
belastenden Aussagen gegen ermittelnden Polizisten, darunter Wehling, „genötigt“
haben. Die Verfahren gegen Wehling wurden von LKA iniziiert.
Dazu kam wie bei Wehling die Beschmierung der Aktenverfasser.
Hauptopfer wurde der von Milbradt genannte Sündenbock – Frau Henneck. Der Ministerpräsident hatte die Sachsenaffäre auch
als Hirngespinst einer übereifrigen Beamtin bezeichnet und sein Nachfolger
Swetoslaw Tillich soll sich angeschlossen haben. Politiker, Justizbehörden und
Presse begannen eine Hexenjagd gegen die Referatleiterin, gegen ihre
Arbeitsmethoden und Motivation, die ihre Gesundheit ruinierten. Die Brutalität
gegen sie ist deutlich erkennbar von einem Zwischenfall am 3. Juli 2007, als nach
einem physischen Zusammenbruch der Frau, die beweglos in eine Trage lag, die neue
Leitung des LfV trotz ihrem dringenden Not für medizinische Hilfe den
Abtransport des Notfallwagens verzögerte, die Sanitären vom Zimmer verwies und Frau
Henneck mit Drohungen mit Straf- und Disziplinarverfahren unter Druck setzte um
sie in Nervenzusammenbruch zu bringen und Geständnis von Geheimnisverrat von
ihr zu holen. Um die bedrängte Situation der gesetztreuen Mitarbeiter des LfV
zeugen die primitiven Beleidigungen gegen sie in der Presse, wie die
Bezeichnung „durchgeknallte Mitarbeiter“, die „den gesunden Menschenverstand
ausgeschaltet hatten“ des Journalisten Bernhard Honnigfort im Artikel „In den
Dreck gezogen“ - offensichtlich stand ihnen die Justiz nicht zur Verfügung.
Gleichzeitig setzte die Regierung ihre effektivsten Truppen
ein – die Strafverfolger. Schon vor ihrem Einsatz äußerte sich der
Justizminister Geerth Mackenroth im Einklang mit seinem Boss, daß es keinen
Sumpf in Sachsen gäbe, was eine klare Anweisung für die Ergebnisse der
bevorstehenden Ermittlungen war. In 2004 hatte ein SPD-Abgeordneter die
sächsische Strafverfolgung eine „institutionalisierte Strafvereitelungsbehörde“
genannt. Kein einziges Verbrechen der OK ist aufgedeckt worden und die Ermittlungen
gegen die Unberührbaren wurden eingestellt, wie erwähnt, oft kurz vor ihrem
Durchbruch. Sehr deutlich ist die Strafvereitelungsfunktion der Strafverfolger
im Fall mit Peter Köberle zu sehen. Der Mann erlebte in 1996 einen Mordanschlag,
wobei er seinen Attentäter im Moment der Schießerei deutlich sehen konnte. Ein
geständiger Täter wurde zu 7.5 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt und nach 4
Jahren befreit. Herr Köberle schaffte es nachzuweisen, daß die
Schußverletzung nicht aus der vom
falschen Täter behaupteten Waffe kam. Man hat das falsche Geständnis und das
behauptete Motiv nie geprüft. In seinem zweiten Brief an Justizminister
Mackenroth in 2006 (der erste Brief wurde 2004 geschrieben), behauptet Herr
Köberle, daß man ihm seit 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör
verfassungswidrig verweigert und er gegen den wirklichen Täter nicht
aussagen kann. Er schreibt weiter, daß „statt dessen werden von den Staatsanwälten
und Behörden dicke Ordner mit Schreiben voller verlogener Behauptungen gefüllt“.
Offensichtlich ist der wirkliche Täter (oder Auftraggeber) auch unberührbar,
denn laut dem Opfer ist er noch heute frei. Inzwischen sind alle Beweismitteln,
einschließlich die angebliche Waffe, vernichtet. Bemerkungswert ist seine
folgende Feststellung über die deutsche Justiz: „Die Korruption und in den
Gerichtssalen an unzähligen Bürgern täglich verübte Justizunrecht ist
inzwischen untragbar geworden.“.
Ganz gegenteilig ist die Einstellung der Staatsanwälte
gegenüber den enigen, die der OK im Weg stehen. Der Landtagsabgeordnete Karl
Nolle bezeichnet ihre Handlungen als Strafe durch Verfahren gegen Polizisten,
Mitarbeiter des LfV, Journalisten und Anwälte zur Einschüchterung und
Abschreckung. Gegen Rainer Stock wurden 4 Ermittlungs- bzw.
Disziplinarverfahren eingeleitet und seine Vollmacht entzogen, gegen Simone
Henneck wurden 5 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wobei
der Straftatbestand bei einem von ihnen ihr nicht bekanntgegeben wurde. Verfahren
gegen Beamten sind besonders peinlich, weil sie als Regel ihre Karrieren
zerstören.
Die Strafverfolger scheuen nicht auch Opfer von schweren
Verbrechen anzuklagen. Die zwei Frauen vom Kinderbordell „Jasmin“, die in 2008
Richter Niemeyer und Staatsanwalt Röger als ihre Freier anerkannten und damit
die Angaben des LfV bestätigten, wurden für Verleumdung beschuldigt und zum
Gericht gebracht.
Ein Maß für Brutalität, die für Deutschland eine Schande
sein sollte, setzten die die Justiz gegen recherchierende Journalisten. In
zwei der Fälle bezogen sich die Handlungen der OK und der Stragverfogung als Hammer
und Amboß. Der Journalist Heinz Faßbender recherchierte in Leipzig für
Immobilienschiebereien, Rotlichtaffären bis ins Rathaus und Kinderprostitution.
Er wurde überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt. Nach einigen
Monaten im Krankenhaus wurde er Frührentner. Die Sozialkasse wurde aufgehetzt,
daß er sich selber verletzt hatte um an die Rente zu kommen, damit er seine
Lebensgrundlage verliert. Gegen ihn laufen Ermittlungsverfahren für Sozialbetrug, Besitz von
Kinderpornographie, Belieferung von Minderjährigen mit Drogen,
Autoschiebereien, Beleidigungen, Verleumdungen und sogar für Beihilfe zum
versuchten Totschlag. Inzwischen das Verleumdungsverfahren gegen ihn wurde
eingeleitet nachdem man seine Beweismaterialien „verloren“ hatte.
Sehr ähnlich ist das Schicksal vom Journalisten Peter
Hornstadt, der von Faßbender die Recherche übernahm. Auch er wurde überfallen
und halbtot geschlagen. Knapp überlebt, bekommt er heute Pflegestufe II. Wieder
wird der Sozialkasse mitgeteilt, daß er sich selbst verletzt hat um an die
Rente zu kommen. Gegen ihn laufen Verfahren für Beihilfe zum versuchten
Totschlag und Versicherungsbetrug.
Absurdes Gerichtsurteil brachte dem im sächsischem
Pädophilenmilieu recherchierendem Journalisten Hans-Werner Lange Verluste in
Millionen, was ihm vielleicht physische Überfälle sparte. Seine eigenen Strafanzeigen
scheitern reihenweise ohne Erklärungen – wie bei mir.
Der Journalist Erich Neumann wird mit einem Strafbefehl
für eine gestellte Frage(!) von EUR 800 bestraft und so mundtot gemacht. Die
Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden angezeigt nur wegen einer
Frage an zwei Polizeibeamten, die sie in einem Arrtikel gestellt haben. Da die
Polizeibeamten selbst keine Strafanzeige erstatten wollten, übernahm das selbst
ihr Vorsitzender Horst Wawrzynski – der Polizeipräsident von Leipzig, in dessen
Amtszeit die in diesem Blog beschriebenen Greueltaten gegenüber den
osteuropäischen Sexsklavinnen in Leipzig verrichtet wurden. Insgesamt werden 25 Ermittlungsverfahren
gegen 12 Journalisten geführt.
Die Verfolgung der Justiz aber brachte nicht den
verfolgten Propagandaeffekt. Umgekehrt, sie schlug zurück. Alle vier Verfahren
gegen Herrn Rainer Stock wurden wegen erwiesener Unschuld im Laufe von drei
Jahren eingestellt – deutlicher Hinweis, daß der LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hatte. In seinen
Aussagen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß nach der Einstellung
hat er die Behauptung, daß es im OK Referat um Märchen und Gerüchtesammlung
handelte, zurückgewiesen, auch wenn man im Amt noch einige Zeit zur
Verifizierung gebraucht hätte. Er klärte auch auf, daß die Staatsregierung zur
Zeit der Beobachtung regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, über Inhalt
und Umfang der Arbeit des OK Referats informiert war. Herr Stock erklärte, daß
er das OK-Referat die ganze Zeit sehr eng kontrolliert hatte, daß er nie Anlaß
hatte, die Zuverlässigkeit der Referatsleiterin zu zweifeln, die „sauber und
agil“ die Beobachtung geleitet hatte. Er bestätigte auch, daß die Informationen
zum Fallkomplex Abseits III nicht von einer Quelle (wie behauptet), sondern von
einigen Quellen stammten. Damit platzten die Regierungslügen.
Im Prozeß zur Verleumdung vom ehemaligen Richter Niemeyer
gelang es der Justiz trotz dem Druck nicht, die Menschenwürde und die Mut der
zwei Frauen – Mandy Kopp und Beatrice E. zu brechen und die Frauen stehen
weiter an ihren Aussagen und bestehen auf Freispruch statt auf Einstellung des
Prozesess.
Ihr pragmatisches Ziel aber – die totale Säuberung des
Staatsapparats von aktiven Gegnern der OK und die Unterstellung aller Behörden
und Beamten des neuen Bundeslandes den kriminellen Tätigkeiten der Obrigkeit,
hat die Offensive völlig erreicht, wie vom blühenden Menschenhandel in Sachsen
ersichtlich ist.
Die
Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Aktensammlung
Jetzt befasse ich mich kurz mit der Glaubwürdigkeit und
Greifbarkeit der Datensammlung. Presseberichte sagen, daß Simone Henneck in
2006 nach einer Übergabe der Akten ain die Strafverfolgungsbehörden drängte. Die
Übergabe hat man abgelehnt, nicht wegen der Qualität der Information, sondern
unter Berufung auf das Übermittlungsverbot zum Quellenschutz – eine seltsame
Berufung, auch deshalb, weil ein Jahr später der neue
Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos 6 Informanten namentlich nannte. Ein ehemaliger Vizepräsident des Amtsgerichts
Dresden hat die Akten als „durchaus glaubwürdiges Belastungsmaterial“
bezeichnet. Herr Stock bestätigt die Glaubwürdigkeit und seine Meinung, daß man
noch ein-zwei Jahre zur Verifizierung brauchte, ändert nicht viel, stellt aber die Frage ob jemand die Verifizierung gemacht hat und wie. Aufgrund der
Akten des OK Referats beschloß Innenminister de Maiziere trotz dem Urteil des Verfassungsgerichts
sich an der Beobachtung der OK festzuhalten. Im selben Jahr übermittelte sein
Nachfolger Alfred Buttolo den Dank des Freistaats an Frau Simone Henneck für
ihre Arbeit.
Mein Argument mit der Begründung der Nichtübergabe der
Akten an die Strafverfolgung in 2006 ist überhaupt nicht geschüttelt von der
Tatsache, daß ein Jahr später die Staatsanwaltschaft sie nicht nur bekommen
hat, sondern auch darauf drängte – nach der Verlust der Vollmachten der
Aktenersteller hatte die Strafverfolgung völlig freie Hand mit ihnen und das
hat sie deutlich ausgenutzt. Der Abgeordnete der Linken Klaus Bertl berichtet:
„Als der Untersuchungsausschuß im Oktober 2008 mit den Vernehmungen begann,
mußte er jedoch feststellen, daß regelmäßig tags vor der Vernehmung eines
Zeugen eine neue Verlautbarung aus der Staatsanwaltschaft Dresden kam, daß man
gerade wieder einen Ermittlungsvorgang in Sachen „Sachsensumpf-Beschuldigte“
eingestellt habe“.
Es ist eine andere Frage, daß man seit damals viele Akten
und Beweismaterialien vernichtet hat. Die Tatsache, daß man sie vernichtet hat,
ist ein klarer Hinweis, daß sie wahr und greifbar waren. Man hat sie aus dem
selben Grund vernichtet, aus dem man die Beobachtung gestoppt hat – weil hohe
Interessen gefährdet wurden.
Dieser Blog widerruft die Begründung für die Abwesenheit
von kriminellen Netzwerken mit den „Schlußfolgerungen“ der zur Aufklärung der
Umstände herangezogenen Verfassungsschutzbeamte und Ermittler aus den alten
Bundesländern, einschließlich aus BKA(!). In meinem Fall hat BKA nicht nur nicht nach Beweisen gesucht, aber die vorhandenen Beweismaterialien zu vernichten versucht und damit deutlich den
Menschenhandel und die OK verteidigt. Sie können sich vorstellen, wie BKA die Aktenaffäre „aufgeklärt“ hat
– genau wie sie in meinem Fall „aufklärte“. Da das gesetzwidrige Vorgehen
dieser Behörde die Nachfolge einer kriminellen Politik ist, bedeutet das, daß
alle anderen Behörden mitmachen. Wenn Sie mir nicht glauben, schauen Sie sich die
Statistik des Menschenhandels in Deutschland vom selben BKA.
Die Organisierte Kriminalität (OK) hat als informelle Staatsbehörde lange Traditionen in der BRD und die offiziellen Behörden und Beamten in den alten Bundesländern haben sehr rechtzeitig gelernt ihr nicht nur nicht im Weg zu stehen, sondern zu leiten und zu unterstützen – wie BKA das gemacht hat, was aber nicht immer der Fall mit ihren ostdeutschen Kollegen war. Nicht zufällig hat man nur westdeutsche, aber keine ostdeutsche Ermittler geholt. Die Tatsache, daß die unbestrittenen Verbrechen von den Akten unaufgedeckt geblieben sind beweist, daß es nur um ein Täuschungsmanöver geht. Im Prinzip nur wenn man die Verbrechen aufgedeckt und die Täter und Anstifter identifiziert hat, kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß man keine kriminelle Netzwerke also Organisierte Kriminalität in Sachsen hat. Die unaufgedeckten Verbrechen dagegen zeugen vom Mangel vom politischen Willen sie aufzuklären und sind Beweis von einer staatlich unterstützten OK. Dazu hat die Entwicklung der Aktenaffäre selber die Unwahrheit dieser „Schlußfolgerung“ bewiesen. Nachdem schon nachgewiesen ist, daß der sächsische LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hat, kann es sein, daß das Amt zu völlig falschen Feststellungen gekommen ist? Natürlich nicht. Und trotz dem enormen Druck bestehen die zwei angeklagten Frauen auf ihren Aussagen, die die Feststellungen des LfV bestätigen.
Die Organisierte Kriminalität (OK) hat als informelle Staatsbehörde lange Traditionen in der BRD und die offiziellen Behörden und Beamten in den alten Bundesländern haben sehr rechtzeitig gelernt ihr nicht nur nicht im Weg zu stehen, sondern zu leiten und zu unterstützen – wie BKA das gemacht hat, was aber nicht immer der Fall mit ihren ostdeutschen Kollegen war. Nicht zufällig hat man nur westdeutsche, aber keine ostdeutsche Ermittler geholt. Die Tatsache, daß die unbestrittenen Verbrechen von den Akten unaufgedeckt geblieben sind beweist, daß es nur um ein Täuschungsmanöver geht. Im Prinzip nur wenn man die Verbrechen aufgedeckt und die Täter und Anstifter identifiziert hat, kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß man keine kriminelle Netzwerke also Organisierte Kriminalität in Sachsen hat. Die unaufgedeckten Verbrechen dagegen zeugen vom Mangel vom politischen Willen sie aufzuklären und sind Beweis von einer staatlich unterstützten OK. Dazu hat die Entwicklung der Aktenaffäre selber die Unwahrheit dieser „Schlußfolgerung“ bewiesen. Nachdem schon nachgewiesen ist, daß der sächsische LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hat, kann es sein, daß das Amt zu völlig falschen Feststellungen gekommen ist? Natürlich nicht. Und trotz dem enormen Druck bestehen die zwei angeklagten Frauen auf ihren Aussagen, die die Feststellungen des LfV bestätigen.
Eine Bestätigung der Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der
Informationen finden wir auch in den einzelnen Fällen. Die Tatsache, daß man
die Überreste von Frau Barbara Beer erst in Elsterraue bei Raßnitz in
Sachsen-Amhalt(!) gefunden hat, spricht davon, daß die Ermittler sehr viel über
ihren Mord wußten. Trotzdem ist er bis heute offiziell nicht aufgeklärt worden.
Laut der Presse wollte der ermordete Immobilienmakler vor der Polizei aussagen,
was die Erklärung über die Motive seines Mordes sein könnte. Ist es so
schwierig herauszufinden an welchen Deals er am Ende seines Lebens arbeitete
und vom welchen er aussagen wollte? Sind die Morde einer Justizsekräterin für
Immobilien und eines Immobilienmaklers nicht klare Hinweise für Verbrechen mit
Immobilien? Kann man nicht feststellen, ob LWB in den letzten zwanzig Jahren
zehnte von Tausenden von Wohnungen zu Preisen, ungefähr zweimal niedriger als
die laufenden Marktpreise verkauft hat? Kann man nicht herausfinden, wer in der
Stadt Leipzig Verbrechen wie Strafvereitelung im Amt oder Amtsmissbrauch in
konkreten Fällen begangen hat? Klar waren das keine Bauarbeiter. Wenn man im
Kabinett des Topstaatsanwalts von Leipzig Kinderpornografie findet und dieser
behauptet, es sei von seinem Vorgänger, kann man den eigentlichen Besitzer der
Pornografie nicht durch zum Beispiel Fingerabdrücke herausfinden?
Ich will mich etwas mehr mit dem Prozeß zum Kinderbordell
„Jasmin“ befassen. Es ist schwierig sich vorzustellen, daß wenn der Zuhälter für
Menschenhandel, Zuhälterei und Kindermissbrauch verurteilt wurde, daß man keine
Beweismaterialien für Kontakte der Opfern zu konkreten Kunden in den
ermittelnden Behörden hat oder wenigstens gehabt hat. Und mit Sicherheit kennt
der Zuhälter die Freier. Schließlich was das Bordell Vergnügungsstelle für ausgewählte
wichtige Personen. Laut dem „Tagespiegel“ hatte der Zuhälter als „Mitinhaber“
einen Polizisten und die Tatsache, daß er Mandy Kopp und noch ein Mädchen bei
ihrer Flucht gleich fand, spricht davon, daß er ein sehr effektives
Informationsnetz gebrauchte – Leipzig hat etwa 500 000 Einwohner. Hat jemand
ihn nach den Freiern überhaupt gefragt (außer den suspendierten Polizisten) und
ist es nicht eine Straftat seinerseits die Straftäter, die er kennt, nicht zu nennen? Laut Pressemeldungen
begründet Jürgen Niemeyer sein mildes Urteil mit einer Vereinbarung für
Aussagen gegen Strafnachlass. Brauchte aber der Richter die Aussagen des
Zuhälters um ihn schuldig an seinen Verbrechen zu finden und wenn so warum hat
der Zuhälter diese Aussagen überhaupt gemacht? Gab es wirklich keine
Beweismaterialien gegen ihn? Mit Sicherheit hatte man die belastenden Aussagen
der Mädchen.
Zwar hat der Zuhälter seine Aussagen vom 16. Juni 2000,
daß es eigentlich um ein Deal keine Freier zu nennen gegen mildes Urteil ging,
zurückgezogen, es ist aber eine Tatsache, daß der Zuhälter ein sehr mildes
Urteil bekommen hat und man innerhalb von 20 Jahren die Freier nicht
identifiziert hat. Und es stellt sich die Frage aus welchem Grund hat er seine
Aussagen widerrufen? Hat er einfach gelogen oder man hat ihn
unter Druck gesetzt falsche Aussagen zu machen? Beide möglichen Fälle aber
stellen Straftaten dar und wenn so, müßte man nachfolgen. Das milde Urteil der
Ällgauer erweckt auch Fragen. Die Anklage für Verleumdung gegen die zwei Frauen
stellt die Frage, wenn die Freier offiziell der Justiz unbekannt sind, wie und
warum schließt diese Justiz aus, daß der ehemalige Richter Freier sein könnte.
Wenn man zwei Frauen wegen ihren Aussagen für Verleumdung anklägt, muß man wenigstens
Nachweise, daß Niemeyer kein Freier war, ein klares Motiv für das Vergehen und
glaubwürdiges Belastungsmaterial gegen die Frauen haben. Der Fall „Jasmin“
zeigt eindeutig die Notwendigkeit, daß man der Strafverfolgung verbietet,
Verleumdungen und üble Nachrede zu ermitteln in Verbindung mit Straftaten, die
nicht aufgedeckt sind. Leider keiner in Deutschland wagt zu fragen, was die
Strafverfolgung gemacht hat und macht, um an die Freier zu kommen.
Es ist auch unzulässig, daß Behörden, die die Gesetzverletzer
verfolgen müssen und aus Jiristen zusammengesetzt sind, selbst die Gesetze und
die Regeln, einschließlich die Strafprozeßordnung, regulär verletzen.
Feststellungen
Ich habe eine Recherche getan und bin zu einem
überraschenden, aber sehr wichtigen Resultat gekommen: die meisten Namenträger
von der Aktensammlung, genannt hier Unberührbare, einschließlich ihre hier
erwähnten politischen Schutzengeln, sind Westdeutsche. Vor allem sind das
BRD-Kadern, die nach der Wende angekommen sind um die neuen Bundesländer zu
verwalten. Der ehemalige Ministerpräsident Georg Milbradt (geboren in Eslohe)
kommt aus Dortmund, sein Finanzminister Geerth Mackenroth, dessen Ministerium
die Dienstaufsicht auf die sächsische Strafverfolgung hat, ist aus
Schleswig-Holzstein gekommen (der jetzige ist aus München), Martin Klockzin ist
aus dem westfälischen Soest, Norbert Röger ist aus Koblenz, Jürgen Niemeyer -
aus Stuttgart, der Oberbürgermeister von Leipzig Burkhard Jung – aus Siegen,
Westfalen, der ehemalige Polizeipräsident von Leipzig Horst Wawrzynski ist aus
Bayern. Interessant wäre zu wissen wieviel Sachsen Schlüsselrollen in anderen
Bundesländern spielen, denn ich sehe keine Anwesenheit von Vertretern der
anderen neuen Länder. Dazu haben die Bundesregierung und die alten Bundesländer
deutlich ihre Unterstützung für die Unberührbaren gezeigt, in dem zwei von
ihnen Bundesminister wurden und man nach dem Ausbruch der Affäre Experte und
Ermittler vom Westen nach Sachsen schickte, um die Lügen der Regierung zu
bestätigen. Die Verbindung zwischen Berlin und Sachsen ist auch in der
Pädophilie zu sehen – zwar hat Hans Meiser die Namen von hochgestellten
Pädophilen aus der Hauptstadt nicht bekanntmachen können, aber seine Insolvenz
läßt keinen Zweifel über die Macht der Pädophile. Aus den oben genannten Gründen finde ich zurecht den Sachsensumpf
Deutschlandsumpf zu nennen, denn er wurde von Westdeutschen angelegt, während
die Sachsen in diesem Sumpf mit Ausnahme der wenigen, die mitmachen, nur
leiden.
Von den Presseberichten bekommen wir den Eindruck, daß laut
den Akten einige westlichen Juristen und Kadern, die nach der Wende nach
Leipzig angekommen sind, anstatt den Rechtsstaat aufzubauen, sich mit ihrer
Bereicherung und sexuellen Vergnügen beschäftigten, wobei sie gegen die Gesetze
und ihre Dienstpflichten verstießen und kriminelle Netze mit der Beteiligung
von Kriminellen aufgestellt haben. Kann das aber erklären, warum diese Leute
die eindeutige Unterstützung der Behörden nicht nur in Sachsen, sondern in der
BRD haben? Natürlich nicht. Also man muß sich die Frage stellen, worum es eigentlich in den Akten des LfV geht.
Gehen wir zurück zu den Klockzin-Schemen, nach denen die
Wohnungen zum halben Preis verkauft wurden, wobei wenn man die
restitutionsbehaftete Wohnungen so verkauft hat, sehe ich keine Probleme das
selbe mit den anderen Wohnungen zu tun, wo es keine dritte Seite gab. Laut
Presseberichten hat LWB seit Anfang der 90-ger Jahren 80 000 Wohnungen
verkauft. Es ist realsitisch anzunehmen, daß 50 000 von ihnen zum halben Preis
verkauft wurden. Nehmen wir an, daß der Druchschnittspreis dieser Wohnungen der
Gleichwert von EUR 40 000 war und man sie für 20 000 verkauft hat. Das macht
aus aber eine Milliarde Euro, die anstatt in LWB zu gehen in privaten Händen
gegangen sind! Es geht um einen richtigen Raubzug also! Es bleibt zu erfahren,
in welchen Händen dieses Geld geraten ist. Kaum sind das nur die Hände der 12
Juristen, die in Verbindung mit Immobilienschiebereien auftauchen. Man erwähnt zum
Beispiel eine Aubis-Gruppe, die 4500 Wohnungen erworben haben soll! Die
Identität der Benefizienten der Immobilienschiebereien in Leipzig kann die
politische Unterstützung der Unberührbaren verständlicher machen.
Worum geht es vor allem in der Sachsenaffäre? Neben um
Immobilienschiebereien um Rotlichtmilieu. Aber dieses Rotlichtmilieu ist
spezifisch – es geht ausschießlich um Zwangsprostitution und Menschenhandel, wo
am Beispiel des Kinderbordells „Jasmin“ totale Ausbeutung der Mädchen
stattfand. Und die tschechischen Mädchen im Rathaus waren auch
Zwangsprostituierte und Sexsklavinnen – deshalb kamen die Zuhälter mit um sie
aufzusehen. Ich stelle die Frage, ob man sie überhaupt befragt hat und wenn
nicht, wer sind sie und leben sie überhaupt noch mehr, oder man hat auch sie
umgebracht damit sie niemals zeugen können? Eindeutig untersuchte der LfV den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der in den Pressemeldungen mit dem neutralen "Rotlichtmilieu" bezeichnet wird.
Gibt es Verbindung zwischen Immobilien und Menschenhandel mit Ausbeutung der Prostituierten? Wenigstens in Deutschland ist diese Verbindung ganz klar – die einzige legale Form Prostituierten auszubeuten ist die Miete. Um Miete zu bekommen, muß man entweder Besitzer sein oder Zugriff zum Immobilien haben, den die Opfer selbst nicht haben können. Laut dem Artikel „Jens Kottke Leipzig Immobilien“ in der Wirtschafts Presse vom 12. August 2012 gehört unser alter Bekannter zu den „kleinen aber feinen Anbietern von Immobilien“, der selbst mehr als 100 Wohnungen entweder in seinem Bestand oder auf sie Zugriff hat. In dieser Verbindung stellen sich die Fragen wieviel Wohnungen besitzen die Bordellbetreiber in Leipzig und wie sind sie zu ihrem Besitz gekommen. Ihre Antworten werden ohne Zweifel offenbaren, daß die Immobilienschiebereien nicht nur ein Raubzug waren, sondern dem Aufbau der ökonomischen Grundlage des größten Verbrechens der Gegenwart – dem Menschenhandel gedient haben.
Gibt es Verbindung zwischen Immobilien und Menschenhandel mit Ausbeutung der Prostituierten? Wenigstens in Deutschland ist diese Verbindung ganz klar – die einzige legale Form Prostituierten auszubeuten ist die Miete. Um Miete zu bekommen, muß man entweder Besitzer sein oder Zugriff zum Immobilien haben, den die Opfer selbst nicht haben können. Laut dem Artikel „Jens Kottke Leipzig Immobilien“ in der Wirtschafts Presse vom 12. August 2012 gehört unser alter Bekannter zu den „kleinen aber feinen Anbietern von Immobilien“, der selbst mehr als 100 Wohnungen entweder in seinem Bestand oder auf sie Zugriff hat. In dieser Verbindung stellen sich die Fragen wieviel Wohnungen besitzen die Bordellbetreiber in Leipzig und wie sind sie zu ihrem Besitz gekommen. Ihre Antworten werden ohne Zweifel offenbaren, daß die Immobilienschiebereien nicht nur ein Raubzug waren, sondern dem Aufbau der ökonomischen Grundlage des größten Verbrechens der Gegenwart – dem Menschenhandel gedient haben.
Die Immobilienschiebereien wären aber unmöglich ohne politischen
und juristischen Schutz – es gab zu viele Klagen, sogar Morde. Den
juristischen Schutz haben genau die Justizinstitutionen geleistet, in dennen ein
Teil der Unberührbaren wichtige Stellungen einnahmen und Einfluß hatten. Die
Unberührbaren haben auch eine andere äußerst wichtige Funktion ausgeführt – sie
haben den Ordnungsbehörden und ihren Angestellten beigebracht, daß sie nicht
wie in den DDR-Zeiten den Gesetzen und Regeln mehr dienen, sondern den
Interessen der Obrigkeit, die über den Gesetzen stehen und von Amtspersonen in
bestimmten Stellungen vertreten werden. Das war ein langer und schwieriger
Prozeß, in dem sie ihre fleißigen Schüler beförderten und die jenigen, die
nicht lernen wollten, verjagten. Ohne die Erfüllung dieser Funktion konnte kein
Menschenhandel mit seinen Profiten stattfinden. Der Menschenhandel in Sachsen
und in Deutschland ist seit dem Anfang der 90-ger Jahre (wenn nicht früher) geplant
und vorbereitet worden. Selbst der Zeitpunkt des Ausbruchs der Sachsenaffäre ist
nicht zufällig - nach der Auflösung des OK Referats begann man mit den
Lieferungen der ungarischen Sexsklavinnen nach Leipzig, sicher auch der
bulgarischen Sexsklavinnen nach Dresden, da aber die Mitarbeiter des Referats
weiter beobachteten, mußte man sie schnell und endgültig beseitigen. Die
Tatsache, daß die meisten der Unberührbaren zur Zeit des Ausbruchs der
Aktenaffäre nicht im „aktiven Dienst“ standen, läßt raten wem die Initiative
für die Affäre gehört. Wenn es die Aktensammler vom LfV wären, würde man sie
anklagen und ihnen Urteile wenigstens für Geheimnisverrat geben. Das heißt, daß
keiner der bekanntgewordenen Unberührbaren, einschließlich die zwei
Bürgermeister, auf jeden Fall zu den wirklichen Häuplingen gehört.
Die
Sachsenaffäre offenbart die volle Kontrolle der traditionellen deutschen
Obrigkeit über das neue Bundesland Sachsen und über die Vorgänge, die in den
Jahren nach der Wende da gelaufen sind. Die Affäre deckt auch auf wie in einer
Stadt wie Leipzig, die Organisierte Kriminalität - unbekannt da bis zur Wende, vom
Westen eingeführt und durchgesetzt wurde, man die Behörden auf ihre Seite
brachte, so daß man den Immobilienbestand der Stadt beraubt hat und sie zum Stützpunkt
des Menschenhandels verwandelt hat. Das Wesen der Sachsenaffäre selbst ist die
endgültige und totale Unterstellung der sächsischen Beamten und Behörden den kriminellen Interessen der deutschen
Obrigkeit und die Niederschlagung des letzten Widerstandes gegen die
Kriminalisierung von oben des neuen Bundeslandes. Sie deckt auf die
entscheidende Rolle der Regierung und der Justiz für die Bekämpfung dieses Widerstandes
und die stille, aber feste Unterstützung, die sie von der Bundesregierung und
den alten Bundesländern dabei genossen. Die Sachsenaffäre illustriert Szenen
und Formen des kriminellen Terrors, der die oben beschriebenen Vorgänge
begleitete, und offenbart die Rolle der Organisierten Kriminalität als informelle
Raub- und Strafbehörde der Obrigkeit, für deren Taten die letzte keine Recheschaften
abzulegen braucht.
Die Affäre zeigt
deutlich, daß zum Unterschied vom alten Griechenland Deutschland das Sklaventum
über die osteuropäischen Frauen mit einer Demokratie für ihre eigene
Bevölkerung nicht vereinen kann – auch deshalb weil die neue Sklaverei zum
Unterschied vom altertümlichem gesetzwidrig und kriminell ist und weil
Deutschland von kriminellen Interessen verwaltet wird, die Verbrechen und
kriminellen Terror brauchen. Sie zeigt,
daß es nicht um kriminelle Netze geht, sondern um ein totalitares kriminelles
Staatssystem.
Die
Sachsenaffäre besteht nicht weil Sachsen mehr kriminell ist als die anderen
Bundesländer, sondern weil es das einzige Land ist, wo Angestellte der
Kriminalisierung des Landes einen Widerstand leisteten, indem sie die OK
beobachteten und eine Aktensammlung gegen sie zusammengestellt haben.
Die
Sachsenaffäre enttarnt einige sehr bekannte Märchen und eigentliche
Propagandalügen – daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, daß es in diesem Staat
eine freiheitlich-demokratische Ordnung und Pressefreiheit gibt.
Parallels
Die Sachsenaffäre ist eine Bestätigung vieler
Feststellungen, die ich in diesem Blog gemacht habe. Eigentlich ist sie eine
andere Geschichte vom selben System, was ich laut Kottke in Frage stelle. Die
Sachsenaffäre zeigt, daß das Auftreten der Behörden in meinem Fall (BKA und
Staatsanwaltschaft) eigentlich für sie eine standarte Praxis ist. Kottke selbst
ist noch einer Unberührbarer in Leipzig und Nachweis davon, daß alle, die
Verbrechen im Interesse der deutschen Obrigkeit begehen, ihre vollen
Immunitätgarantien genießen. Um die Gemeinsamkeiten vorzuzeigen, werde ich nun
einige Parallels ziehen.
Wenn Sie sich die Kommentare zu diesem Blog anschauen,
sehen Sie daß ich „Märchen in die Welt setze“ und meine Erzählung über die
Leiden der ungarischen Frauen eine Lüge ist. Ungefähr das selbe hat man über
die Akten des sächsischen LfV gesagt und geschrieben.
Danach griff man meine Kompetenz an – genau wie bei LfV
und besonders bei Frau Henneck. Jens Kottke hat mir mangelnden Intellekt und
unzureichende Intelligenz bescheinigt und
mich als „Kleingeist“ bezeichnet – anscheinend betrachtet er die totale
Ausbeutung der Osteuropäerinnen als Kleinigkeit. Der Journalist Honnigfort hat
die Mitarbeiter des Referats OK als „durchgeknallt“ bezeichnet, die „den
gesunden Menschenverstand ausgeschaltet hatten“ – sogar der Stil bei den beiden
ist das selbe. Wer den kriminellen deutschen Staat hinter sich hat, kann andere
beleidigen wie er oder sie will. Milbradt dagegen unterschied sich von beiden
nur im Stil – er hat Frau Henneck als „übereifrig“
bezeichnet, die „mit blinder
Jagdleidenschaft und blühender Fantasie“ die Vorgänge „aufgebauscht“ haben
soll.
Danach kam meine Beschmierung – genau wie bei Herrn
Wehling, Frau Henneck und allen Gegnern der OK. Man schrieb, daß ich auf Kottke
neidisch war und mutete zu, daß ich vielleicht selber als Zuhälter gescheitert
war. Danach kam Kottke mit meiner „Gewalt“ gegenüber meiner Ex-Frau. Hinter
dieser übler Nachrede stehen aber die Behörden von Leipzig, die ihn über die
unbegründete Strafanzeige benachrichtigten und die, wie er, sehr gut wußten,
daß es nicht nur keine Gewalt gegeben hat, sondern daß es in der Anzeige
überhaupt nicht um Gewalt ging.
Danach, genau wie in der Sachsenaffäre, rückten die Staatsanwälte
voran und begannen mit meiner Ermittlung. In Sachsen gibt es keine Person, die
gegen die OK aufgetreten ist und nicht ermittelt worden ist mit dem Ziel sie
zum Gericht zu bringen oder mundtot zu machen. Über Deutschland kann ich nichts
sagen – da scheint es, daß keiner etwas mehr wagt. Auch, wie sie gelesen haben,
bin ich nicht der erste, der nicht weiß, worüber ich ermittelt bin oder dessen
Strafanzeige ohne jegliche Erklärung scheiterten.
Wenn die Strafverfoger Herr Köberle zu Aussagen über
seinen echten Attentäter nicht zulassen wollen, soll man sich wundern daß ihre
Kollegen in Leipzig meinen Beweis und die zahlreichen Hinweise für Menschenhandel
nicht sehen wollen? Die eindeutige üble Nachrede von Kottke gegen mich spielt
auch keine Rolle - Kottke ist Unberührbarer und darf alles, was ihm der kiiminelle
Staat erlaubt hat. Die Strafgesetze sind nur für die Bevölkerung. Gibt es einen
einzigen Repräsentant der OK, der in den letzten 15 Jahren zum Gericht bei der
Strafverfolgung gebracht ist? Die ganze OK ist unberührbar, weil sie der
Obrigkeit große Mengen Bargeld bringt. Auch die ökonomischen Krisen sind nur
für die Bevölkerung - wenn sie auch für die Machthaber wären, würden die
letzten sie nicht zulassen.
Die Sachsenaffäre zeigt, daß die Gesetzverletzungen bei
den Strafverfogern eine standarte Praxis sind. Das finde ich logisch – mit
Gesetzen verteidigt man nur Gesetze, Verbrechen und Gesetzverletzungen verteidigt
man mit Verbrechen und Gesetzverletzungen.
Genau wie man den recherchierenden Journalisten und den
Ermittlern die Lebensgrundlage zerstört hat, hat man mir das Einkommen gleich
gestoppt.
Und genau wie man vor und während der ganzen Affäre
Beweise und Beweismaterialien zerstört hat, hat man mir das Handy gestohlen, um
meinen Beweis - das SMS von Lili, zu vernichten.
Wenn Justizsekretärin und Immobilienmakler ermordet und Journalisten
gekrüppelt werden um Verbrechen gehemzuhalten, warum wird man einen Bulgaren zum
selben Zweck nicht umbringen, wenn die Umstände (soweit den kriminellen
Behörden bekannt) das erlauben und benötigen? Weshalb ich überlebt habe und bis
jetzt physisch ungeschadet bin, habe ich schon erzählt
Die Sachsenaffäre zeigt wie man den Weg des
Menschenhandels durchgebahnt hat und man Deutschland zum Konzentrationslager
von osteuropäischen Sexsklavinnen verwandelt hat. Sie erklärt wie es dazu
gekommen ist, daß man die Ungarinnen in Leipzig neben Polizeirevieren
gefangenhält, total ausbeutet und brutal schlägt und die Frauen können sich an
keinen wenden – alle zuständigen Behörden gehören zum System der
Sklavenhaltung. Und es ist im ganzen Deutschland so.
Auch manche große Unterschiede, sogar Gegensätze,
unterstreichen das Gemeinsame. Die Ermittlung gegen mich läuft anscheinend auf der
Grundlage von Aussagen einer Sexsklavin, während wenn zwei schon freie Frauen
gegen Jürgen Niemeyer zeugen, bekommen sie selber und nur sie Probleme. Das
Gemeinsame in allen Fällen ist, daß die Unberührbaren unberührbar sind und die Justiz
ihnen dazu immer zur Verfügung.
Die Sachsenaffäre begründet die Erwartungen der
Menschenhändler in diesem Blog, daß ich im Gefängnis landen würde – sie wissen,
daß Staat und Justiz hinter ihnen und gegen mich stehen.
Ja, die Schlinge zog sich um mich um – nicht nur die offiziellen
Behörden wissen sehr gut, was in der informellen Behörde OK passiert, aber auch
die OK weiß sehr gut, was in den offiziellen Behörden passiert – so ist es,
wenn man den selben Arbeitsgeber hat und gut zusammenarbeitet.
Auch meine Feststellung, daß in meinem Fall nicht
Leipzig, sondern BKA leitend war, wird von der Aktenaffäre bestätigt, die
eindeutig zeigt, daß der Freistaat Sachsen nur auf Papier frei ist.
Das von mir beschriebene Verhalten der Behörden und
Beamten in diesem Blog ist völlig im Einklang mit ihrem Verhalten in der
Sachsenaffäre. Leider ist meine Beschreibung weder lügnerisch noch übertrieben.
Die Aktenaffäre offenbart die volle Kontrolle der Obigkeit über die OK und ihre
Aktivitäten – das was ich vom Anfang an hier behaupte.
Inzwischen schickte ich meine elektronische Information
über die ungarische Organisation an Dietmar Schmidt/BKA am Abend des
22.04..2010 zusammen mit einem File von Presseberichten zur Sachsenaffäre. Auf
der Sprache der Menschen mit mittlerer and höherer Intelligenz bedeutete das,
daß ich wußte was die Behörden in Deutschland treiben und daß ich nach meinen
Möglichkeiten mich darauf vorbereitet hatte.
Andererseits bestätigen meine Erzählung und vor allem die
Unterlagen mit den Beweismaterialien die Feststellung der Aktensammler, daß in
Leipzig Stadtleitung, Behörden, Justiz
und Organisierte Kriminalität zu einem kriminellen Komplex gehören, der, wie die Unterstützung von BKA bewiesen hat, Bestandteil eines kriminelles Staatssystems ist. Schwerpunkt der Tätigkeiten dieses Komplexes früher waren
die Immobilienschiebereien, danach ging man zum Menschenhandel über. Die
Hintermänner der Immobilienschiebereien und des Menschenhandels sind die
selben. Leider geht es schon
nicht um einzelne kriminellen Netzwerke, die zu schon vergangener Etappe der
Kriminalisierung gehörten. Dabei ist das Bestehen des kriminelles Staatssystems
nicht nur von mir, von den beschriebenen Entwicklungen, sondern auch von Jens
Kottke selbst und seinen Leuten hier bestätigt.
Die wichtigste Ergänzung dieses Blogs ist, daß die
deutsche Obrigkeit sich dem internationalen Menschenhandel angeschlossen hat
und das Land zum größten Konzentrationslager und Absatzmarkt für osteuropäische
Sexsklavinnen verwandelt hat, in dem systematische brutale Gewalt, totale
Ausbeutung, Zwang zur Prostitution, Freiheitsberaubung und Morde im riesigem
Umfang stattfinden.
Ich beende diesen Artikel mit Ausdruck meiner Anerkennung
und Einfühlung für die deutschen Bürger, die der Kriminalisierung von Sachsen
und Deutschland und der Organisierten Kriminalität Widerstand geleistet haben
und leisten und die ihr Leben, Gesundheit, Lebensgrundlage oder Karriere geopfert
haben.
P.S. In ihren letzten Aussagen vor dem Untersuchungsausschuß hat Frau Henneck (mit dem neuen Familienname Skroch) die Staatsanwaltschaft beschuldigt, die Angaben ihres Referats anstatt diskret zu behandeln und zu prüfen an die Öffentlichkeit weitergegeben zu haben. Zwar sind das nur Aussagen, aber eine sachkündige Beamtin kann sich nicht leisten gegen ihre Regierung und Justiz aufzutreten und zu lügen. Es scheint, daß zwei meiner Behauptungen in diesem Artikel – daß die Sachsenaffäre von den Gegnern der Aktensammler hervorgerufen wurde und daß das Ziel der Affäre die schnelle Säuberung der sächsischen Behörden von den letzten gesetztreuen Beamten war, wahr sind. In dieser Verbindung soll man sehr ernsthaft die Äußerung von Karl Nolle nehmen, daß im Sumpf ganz andere stecken, als die jenigen die beschuldigt werden. Und ich stelle die Frage, ob die Namen der Schuldigen, also der Häuptlinge der Organisierten Kriminalität in Sachsen, zu den Staatsgeheimnissen gehören, wegen denen man die Aktensammlung geheim hält? Das ist nicht eine interne deutsche Frage, denn diese Verbrecher sind verantwortlich für den blühenden und brutalen Menschenhandel mit osteuropäischen Frauen und die Hintermänner von Kottke und seinen „Kollegen“ gehören zu ihnen.
P.S. In ihren letzten Aussagen vor dem Untersuchungsausschuß hat Frau Henneck (mit dem neuen Familienname Skroch) die Staatsanwaltschaft beschuldigt, die Angaben ihres Referats anstatt diskret zu behandeln und zu prüfen an die Öffentlichkeit weitergegeben zu haben. Zwar sind das nur Aussagen, aber eine sachkündige Beamtin kann sich nicht leisten gegen ihre Regierung und Justiz aufzutreten und zu lügen. Es scheint, daß zwei meiner Behauptungen in diesem Artikel – daß die Sachsenaffäre von den Gegnern der Aktensammler hervorgerufen wurde und daß das Ziel der Affäre die schnelle Säuberung der sächsischen Behörden von den letzten gesetztreuen Beamten war, wahr sind. In dieser Verbindung soll man sehr ernsthaft die Äußerung von Karl Nolle nehmen, daß im Sumpf ganz andere stecken, als die jenigen die beschuldigt werden. Und ich stelle die Frage, ob die Namen der Schuldigen, also der Häuptlinge der Organisierten Kriminalität in Sachsen, zu den Staatsgeheimnissen gehören, wegen denen man die Aktensammlung geheim hält? Das ist nicht eine interne deutsche Frage, denn diese Verbrecher sind verantwortlich für den blühenden und brutalen Menschenhandel mit osteuropäischen Frauen und die Hintermänner von Kottke und seinen „Kollegen“ gehören zu ihnen.