Übersicht
Schon am 23. September 2014 hat man
gegen mich einen Strafbefehl erstellt, nach dem man mir wegen übler
Nachrede, Beleidigung und Verleumdung eine Gesamtstrafe von 175
Tagessätzen verhängt hat. Wichtigste Feststellungen von der
Sachakte sind:
Meine Behauptungen und Argumente
für Menschenhandel in Leipzig wurden niemals in einem (auch
formellen) Verfahren gegen Menschenhandel überprüft – weder in
2010, noch in 2011 und bis heute. Meine Strafanzeige vom 22.12.2011
wurde bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einfach nicht registriert –
deshalb ist sie „in Verstoß geraten“. Schon am 20.01.2011
forderte man erfolglos Google Inc meinen Blog
sexsklaverei.blogspot.com zu schließen. Meine Referenzen/Anlagen von
diesem Blog existieren für das Verfahren gegen mich nicht. Das selbe
gilt für meine schriftlichen Informationen an BKA. Die Beteiligung
von BKA am Betrug mit dem nicht-existierenden Fedpol-Beamten Beat
Humbel wird völlig verschwiegen. Mein Hauptinformant, die deutsche
Frau, die mir über die Gewalt gegen die Ungarinnen erzählt hatte,
existiert für die Ermittler auch nicht und deshalb haben sie „Lili“
zu meinem Hauptinformanten ernannt. Die Arbeitswohnungen von Jens
Kottke sind eigentlich Wohnungen, die von Phönix GmbH vermietet
werden und wahrscheinlich der Firma, in der Kottke Mitarbeiter ist,
gehören – ich habe nach den Gesellschaftern und Kottke's Vollmacht
gefragt.
Die Ermittlung gegen mich ist bei
den von mir beschuldigten Dienstpersonen und Dienststellen
durchgeführt worden – ich habe nach Konflikt von Interessen
gefragt.
Am
28. Mai dieses Jahres, einige Stunden vor meinem Abflug nach
Deutschland, wohin ich umziehen wollte, bekam ich bei Kurier eine
Post vom kanadischen Justizministerium. Im Paket fand ich einen
Strafbefehl, in dem wegen übler Nachrede, Beleidigung und
Verleumdung gegen Jens Kottke und die zwei BKA-Beamten die Richterin
am Amtsgericht Leipzig Walther gegen mich eine Gesamtgeldstrafe von
175 Tagessätzen verhängt hatte. Der Befehl trägt das Datum
vom........ 23. September 2014! Am 1. Juni 2015 besuchte ich das
Amtsgericht Leipzig und legte vollumfänglichen Einspruch ein. Damit
verlor der Strafbefehl seine Rechtskraft und jetzt befinde ich mich
in einem Hauptverfahren, in dem ich der Angeklagte für die
obengenannten Delikte bin.
Bevor
ich mit dem Befehl fortsetze will ich eine parallele Chronologie
machen. Ich war zum letzten mal in Deutschland im August 2014. Da
habe ich mitgeteilt, dass ich wieder nach Deutschland umziehen würde.
Die Absicht war Oktober oder spätestens November nach Deutschland
zurückzukehren. Nach einer langen Pause ist mein
Ermittlungsverfahren am 16. September 2014 plötzlich beim
Amtsgericht Leipzig mit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft
Leipzig eingegangen und schon am 23. September unterschrieb die
Richterin den Strafbefehl.
Im
September-Oktober wurde aber klar, dass ich doch für den Winter in
Kanada bleiben sollte und ich plante beim Ende vom März in
Deutschland zu sein, was ich wieder rundum mitteilte. Der Strafbefehl
wurde am 17. Oktober zur Übersetzung gegeben und am 23. Oktober
wurde die Übersetzung beglaubigt. Doch die Unterlagen wurde erst am
5. Februar 2015 dem kanadischen Justizministerium zugestellt. Die
Weihnachtspause muss wirklich lang gewesen sein.
Im
März aber kamen neue Umstände, wegen denen ich länger in Kanada
bleiben sollte ohne genau zu wissen, wann ich den Umzug nach
Deutschland machen konnte. Irgendwann um den 10. Mai hat sich die
Situation aufgeklärt und ich habe mir einen Flugticket für den 28.
Mai gekauft. Das kanadische Justizministerium hat mir die Unterlagen
am 27. Mai geschickt mit der klaren Berechnung, dass der Kurier mir
die Post gegen Mittag des nächsten Tages zustellen wird.
Ich
überlasse Ihnen zu entscheiden, ob es um einen Zufall geht oder um
noch ein gutes Zusammenspiel zwischen den deutschen und kanadischen
Diensten mit Elementen der gesetzwidrigen Überwachung.
Kehren
wir nun aber zum Strafbefehl zurück. Eine sachkundige Person hat die
Meinung ausgedrückt, dass die Strafe für die mir zur Last gelegten
Straftaten zu hart ist, besonders für eine Person wie ich, die
niemals verurteilt worden ist. Sehr vielsagend ist selbst der Text
des Strafbefehls. Anstatt ihn zu kommentieren, bevorzuge ich den
Strafbefehl selbst hier anzulegen und ihn Ihrer Beurteilung zu
überlassen. Meiner Meinung nach das wichtigste ist nicht die Strafe
selbst, sondern die Tatsache, dass ich überhaupt gestraft worden bin
und die Begründung der Strafe, was uns unvermeidlich zur Ermittlung
führt. In dieser Verbindung gehe ich nun zum meist Interessanten
über. Als Angeklagter habe ich letztendlich Kopie der Sachakte
bekommen. Das erlaubte mir sehr interessante Feststellungen zu
machen, die ich hier mit Ihnen mitteilen möchte. Ich beginne mit
einer Einleitung, in der ich zuerst die beteiligten an der
Ermittlung Dienstpersonen vorstelle, die im Strafbefehl als Zeugen
dargestellt sind.
Selbstverständlich
ist einer von ihnen der Ihnen bekannte Dietmar Schmidt, der
Kriminalhauptkommissar (KHK) ist. KHK Ralf Oberndörfer ist sein
Partner, der an den zwei Treffen mit mir teilnahm, der lachte, als
ich ihn fragte, wie er sich als Vater fühlen würde, wenn seine
Tochter wie die Ungarinnen behandelt würde und der mir erklärte,
warum ich aufgeben sollte.
Sehr
wichtiger Zeuge ist KHK Martin Keetman von der Polizeidirektion
Leipzig, Leiter des Kommissariats 24, auch genannt Sittendezernat (KK
24). Das ist die Polizeieinheit, die für die Situation der
ungarischen Frauen in Leipzig operativ verantwortlich ist und es ist
nicht zufällig, dass ihr Leiter, der die größte Verantwortung für
die Verbrechen gegen die Ungarinnen unter allen Amtsträgern hat,
vielleicht der aktivste Teilnehmer im Prozess gegen mich ist. Obwohl
nicht als Zeuge im Strafbefehl erwähnt, stelle ich hier auch KHK'in
Heike Hayn vom selben Kommissariat vor, die die Vernehmungen der
ungarischen Frauen und von noch einer Frau, deren Name vom
Strafbefehl ausgelassen ist, durchgeführt hat.
Sehr
kennzeichnend ist das Verhalten der Leitungen der zwei Behörden. Der
damalige BKA Präsident Jörg Ziercke scheint erst von der
Führungsinformation von KHK Oberndörfer vom 19.01.2011 erfahren zu
haben, dass seine Beamten Kontakte mit mir im Frühjahr des vorigen
Jahres gehabt hatten und Information über einen ungarischen
Menschenhändlerring von mir bekommen hatten. Am 20. 04. 2011
erstellt er einen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Leipzig in dem
er diese um eine umfassende strafrechtliche Würdigung – auch in
Bezug auf die involvierten Polizeivollzugsbeamten bittet. Er sieht
bei mir den Anfangsverdacht einer Straftat und stellt einen
Strafantrag gegen mich „soweit Antragsdelikte vorliegen“. Was
mich beeindruckt (neben der Tatsache, dass beide Beamten ihren
Vorgesetzten nie über mich berichtet haben) ist dass in BKA
anscheinend keine interne Überprüfung der Einhaltung der
Arbeitsvorschriften von BKA bei den Beamten durchgeführt wurde und
man sie gleich an die Staatsanwaltschaft schickte. Es ist eindeutig
klar, dass Jörg Ziercke so wenig wie möglich BKA und sich selbst in
diesem Fall involvieren wollte und so weit wie möglich einen Abstand
nahm. Noch größeren Abstand nahm der damalige Präsident der
Polizeidirektion Leipzig, der ausdrücklich verzichtet hat einen
Strafantrag gegen mich wegen übler Nachrede zum Nachteil der
Polizeidirektion Leipzig (Strafverfahren 125/11/373240) zu stellen
und aus diesem Grund bezieht sich meine ganze Kritik zur Polizei in
Leipzig auf KK 24. Ich habe auch das Amtsgericht Leipzig nach einer
Einheit in Leipzig gefragt, die Kapazität Telefonate abzuhören hat
und als Struktur näher an KK 24 steht.
Die
andere Strafanzeige ist von Jens Kottke, trägt das Datum den
13.01.2011 und nach Ablehnung aller meiner Behauptungen für die
Situation der ungarischen Frauen in Leipzig fordert strafrechtliche
Verfolgung für mich unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.
Gegenstand
des Verfahrens also sind meine ersten drei Artikeln des Blogs, die
zusammen mit den Kommentaren zu ihnen Bestandteil der Sachakte sind.
Die Begründung ist dass nach dem Stand am 11.04.2011 nur diese 3
Artikeln veröffentlicht waren, aber Sie können selber sehen, dass
der Artikel „Eindeutige Hinweise für Zwangsprostitution bei den
Ungarinnen“ schon am 29. März 2011 veröffentlicht wurde.
Offensichtlich passte dieser Artikel nicht den Behauptungen der
Ermittler. Die Beweismitteln sind ausschließlich Zeugenvernehmungen
und Aussagen, die selbstverständlich von keinem Sachbeweis
unterstützt sind.
Alle
wichtigen Zeugen gegen mich sind diejenigen, die ich in meinem Blog
schon beschuldigt habe. In dieser Verbindung habe ich das Amtsgericht
Leipzig gefragt, ob Beamten Sachverhalt ermitteln dürfen, in
Verbindung mit dem sie selbst schon bela. stet worden sind, denn meiner Meinung nach es gibt in diesem Fall Konflikt von Interessen, die wie Sie lesen werden, die ganze Ermittlung prägen.
Zum
Beispiel schon am 20. Januar 2011 forderte KHK Keetman von Google
Germany GmbH die Schließung meines Blogs mit der Begründung, dass
meine Vorwürfe nach den bisherigen Erkenntnissen „den Tatsachen
nicht entsprechen“, was ihm aber nicht gelang denn nach seinen
Erklärungen sah der Betreiber des Domains www.blogspot.com – die
kalifornische Firma Google Inc., keine Zeichen, dass mein Blog
offensichtlich und eindeutig gesetzwidrig war um ihn zu schließen.
Ich
habe das Amtsgericht Leipzig gefragt, ob die Forderung meinen Blog zu
schließen zu den Funktionen von KHK Keetman gehört, besonders wenn
man in Acht nimmt, dass er meinen Blog für seine Ermittlungen
brauchte, einschließlich für das nicht stattgefundene
Ermittlungsverfahren 124/11/373240.
Jetzt
kommen meine Entdeckungen und Feststellungen vom Ermittlungsverfahren
selbst. Ich ordne sie hier der Reihe nach, nach der ich sie
eingesehen habe.
Die
Referenzen/Anlagen von meinem Blog – wie der Ausdruck des SMS von
„Lili“ an mich, meine Korrespondenzen mit dem nicht
existierenden Fedpol-Beamten Beat Humbel und mit Dietmar Schmidt, die
Kundenberichte usw., die das von mir geschriebene bestätigen und
nachweisen und Bestandteil meiner Artikeln sind, gehören nicht zur
Sachakte und die werden nirgendwo von den Ermittlern erwähnt oder in
Betracht genommen. Sie existieren für das Verfahren überhaupt
nicht.
Ich
habe das Amtsgericht Leipzig gebeten, die Anlagen vom ganzen Blog zur
Sachakte einzubeziehen.
Das
selbe gilt für die drei schriftlichen Informationen, die ich an
Dietmar Schmidt, also an BKA, per E-Mail gesendet habe. Weder sind
sie in der Sachakte zu finden, noch wurden sie von den Ermittlern
erwähnt. Ihre Abwesenheit (offensichtlich auch von den BKA Archiven)
erlaubt KHK Oberndörfer sie als „spärlich“ zu kritisieren,
obwohl er gut weiß, dass die deutsche Frau, die mir über die Gewalt
in Leipzig erzählt hatte, „Lili“ mit ihren richtigen
Personalangaben und die Hinweise auf die erfolgreiche Ermittlung
gegen die ungarische Organisation in Augsburg und auf das Portal
hungarian-models.de eine reichliche Grundlage für Ermittlungen
darstellen, die BKA bewusst nicht ausgenutzt hat. KHK Oberndörfer
geht noch weiter aber in dem er schreibt, dass meine Informationen
„lediglich auf die vorgegebenen Äußerungen der Prostituierten
(„Lili“) basieren“. Damit sendet er die Ermittlung in eine
falsche Richtung, KHK Keetman läßt sich aber gerne manipulieren,
damit er nach der Zeugenvernehmung von „Lili“ behaupten kann,
dass „der Hauptinformant“ meine Vorwürfe nicht bestätigt hat,
was, wie wir später sehen werden, nicht stimmt. Weder in meinem Blog
noch in meinen Informationen an BKA habe ich „Lili“ als
Hauptinformant oder überhaupt als Informant dargestellt. Umgekehrt,
in meinem ersten Artikel hier schrieb ich, dass „„Lili“ nie
über ihre Situation erzählt oder geklagt hat“. Wie Sie im selben
Artikel lesen können, ist mein Hauptinformant die deutsche Frau, die
mir über die Gewalt in Leipzig erzählt hatte. Beim zweiten Treffen
hat KHK Oberndörfer geprahlt, dass man mit dieser Frau gesprochen
hatte und sie ihre Erzählung in einem Verfahren nicht bestätigen
würde. Ich habe den Namen dieser Frau weder im Blog, noch in meinen
Informationen an BKA genannt. Meine Erklärung warum man diese ohne
Zweifel auch gebrochene Frau nicht vernommen hat, ist, dass das BKA
nicht erklären kann, wie das Amt sie ohne mich identifiziert hat.
Das kann man nur durch mich, oder durch Jens Kottke machen, für den
sie gearbeitet hatte. Wenn BKA mir wirklich Fragen zum Thema
Menschenhandel gestellt hatte, sollte die Frage über den Namen
dieser Frau die erste sein. Dass BKA von mir den Namen nicht hat ist
ein Beweis, dass die BKA-Beamten mir niemals Fragen zum Thema
Menschenhandel gestellt haben, wie sie behaupten. Deshalb haben die
„Ermittler“ „Lili“ zum Hauptinformant im Verfahren ernannt.
Die deutsche Frau – meine Hauptinformantin, existiert im Verfahren
nicht.
Die
Identität der deutschen Frau ist die zweite Falle nach dem Ausdruck
des SMS von „Lili“, die ich BKA für den Fall gestellt habe, in
dem das Amt den Menschenhandel bedient. BKA ist in beiden Fallen bis
jetzt gefallen.
Dazu
muss jedes Disziplinar- und Strafverfahren gegen die Beamten die
ihnen zur Ermittlung überreichten Informationen in Acht nehmen, was
leider hier nicht der Fall ist.
Ich
habe das Amtsgericht Leipzig gebeten, meine Informationen an BKA zur
Sachakte zu beziehen.
Leider
haben sich meine Erwartungen, dass BKA in 2010 nichts in Verbindung
mit meinen Informationen unternommen hat, bestätigt. KHK Oberndörfer
schrieb seine Führungsinformation am 19.01.2011 und in ihr
unterrichtet er offensichtlich zum ersten mal seine Vorgesetzten
über die Kontakte zu mir – sicherer Nachweis, dass kein
Ermittlungsverfahren in Verbindung mit meinen Treffen in 2010
eröffnet wurde. Die einzige Handlung, die KHK Oberndörfer in
Verbindung mit meinem Signal nennt, ist die Durchführung von
„Arbeitsbesprechungen“ mit SO 13 (eine Struktur von BKA) und dem
KK 24. Auf diesen Besprechungen habe der Leiter des KK 24 (KHK
Keetman) über intensiv getätigten Kontrollmaßnahmen durch Polizei
und andere Behörden berichtet, wegen denen es keinen Anlass zur
Einleitung etwaiger Strafverfahren wegen Menschenhandels in Leipzig
gäbe. Dazu lagen bei beiden Dienststellen keine Informationen vor,
die meine Vorhaltungen bestätigen.
Die
Führungsinformation von KHK Oberndörfer bestätigt meine
Behauptung, dass BKA nichts gegen den Menschenhandel in Leipzig
unternommen hat. Nicht nur hat man meine Informationen überhaupt
nicht ermittelt, sondern die Anfrage an die Polizei in Leipzig, über
die ich ausdrücklich geschrieben hatte, dass sie (damals kannte ich
KK 24 nicht) mit den Verbrechen verbunden ist, zeigt, dass die
BKA-Beamten niemals die Absicht gehabt haben, meine Informationen zu
ermitteln. Das einzige mir bekannte Resultat von diesen
„Arbeitsbesprechungen“ ist die Überzeugung der deutschen Frau
ihre Erzählung aufzugeben. Dass die Polizeibeamten Maßnahmen gegen
den Menschenhandel nicht diskutierten beweist die Tatsache, dass
„Kerry“, die Sex ohne Kondom gegen ihren Willen leisten musste,
nicht gefunden worden war, obwohl ich in meiner Information an BKA
über sie geschrieben hatte und Christel Biskop von Kobra über
„Kerry“ angesprochen hatte - im Februar 2011 fragte KHK Hayn die
ungarischen Frauen nach ihr.
Trotzdem
bat ich das Amtsgericht Leipzig zur Einbeziehung jeglicher Unterlagen
seit 2010, die BKA in Verbindung mit meinen Kontakten zum Amt haben
könnte. Ich fragte auch, ob Polizeibeamten entscheiden dürfen, ob
sie eine Anzeige ermitteln werden oder nicht (nur die
Staatsanwaltschaft hat das Recht und die Pflicht zur öffentlichen
Klage), ob sie eingereichte Informationen für Straftaten vernichten
dürfen (gibt es keine festgelegten Prozeduren in BKA dazu?) und
welche sind die polizeilichen Pflichten, wenn man Informationen über
Straftaten überreicht.
Die
größte Überraschung und vielleicht bedeutendste Feststellung von
der Sachakte ist, dass meine Behauptungen und Argumente für
Menschenhandel in Leipzig niemals, weder in 2010, noch in 2011 und
noch bis heute durch eine sogar formelle Ermittlung überprüft
worden sind.
KHK
Keetman schreibt, dass KK 24 ein Ermittlungsverfahren wegen
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gegen unbekannt auf
der Grundlage meines Blogs unter der Vorgangsnummer 124/11/373240
eingeleitet hat und dass man im Rahmen dieses Verfahrens einige
ungarische Prostituierte sowie „Lili“ gehört hatte. Das ist aber
nicht wahr. Alle Frauen wurden vernommen im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens 123/11/373240, wegen übler Nachrede, falscher
Verdächtigung und Verleumdung zum Nachteil des Jens Kottke, also im
Rahmen eines Verfahrens mit dem entgegengesetztem Sachverhalt. In der
Sachakte gibt es keine einzige Unterlage mit der Vorgangsnummer
124/11/373240, das heißt im Rahmen dieses Verfahrens hat man nichts
unternommen. Der Versuch von KHK Keetman, meinen Blog zu löschen
beweist, dass er auch niemals die Absicht gehabt hat, gegen
Menschenhandel in meinem Fall zu ermitteln.
Denjenigen,
die sich fragen, ob es überhaupt eine Bedeutung hat nach welchem
Verfahren die Frauen gefragt worden sind, erkläre ich folgendes: Ja,
es macht eine großen Unterschied in welchem Zusammenklang man einer
Ungarin die Frage stellt, ob sie über die ungarischen Organisation
Bescheid weiß oder nicht – nachdem man ihr erklärt hat, dass man
gegen Menschenhandel in Bezug auf sie ermittelt, man für sie besorgt
ist und man ihr Sicherheitsgarantie gibt für den Fall, sie
irgendwelche Verbrechen gegen sich selbst nennt, oder wie der Fall
hier ist, die selbe Frage zu stellen nachdem man ihr erklärt hat,
dass derjenige, der über Menschenhandel geschrieben hat der
Tatverdächtige der Ermittlung für Verleumdung ihrer Peiniger ist.
Also mit dem Sachverhalt sagt man ihr, dass es um Menschenhandel
nicht gehen kann und danach fragt man sie, ob sie Menschenhandel
sieht.
Da
KHK Keetman wider besseres Wissen behauptet, ein Verfahren
124/11/373249 durchgeführt zu haben, was niemals durchgeführt
wurde, habe ich das Amtsgericht Leipzig gebeten um juristische
Würdigung seiner Handlung.
Nachdem
KHK Keetman das leere „Verfahren“ der Staatsanwaltschaft Leipzig
überreicht hat, gab diese dem „Verfahren“ eine neue
Vorgangsnummer – die Ihnen vom Artikel „Ein Einblick in die
Justiz der Sklavenhaltung und der Absurde“ schon bekannte UJs
15832/11, wieder nichts unternommen - es gibt keine Unterlage in der
Sachakte auch unter dieser Vorgangsnummer, und auf der Grundlage von
niemals unternommenen Ermittlungshandlungen eingestellt. Ich habe die
Ermittlung „absurd und fragwürdig“ genannt, aber es gab
eigentlich überhaupt keine Ermittlung, nur die Vorgangsnummer einer
Ermittlung.
In seinem Einstellungsbescheid vom 16. Mai 2014 zur Sache 103 Js
24277/14 berief Staatsanwalt Hornig seine Entscheidung auf die
Tatsache, dass der angezeigte Sachverhalt bereits Gegenstand des
Verfahrens 103 UJs 15832/11 gewesen war, wohl wissend, dass so ein
Verfahren nie stattgefunden hat.
Es
stellte sich heraus, dass meine Strafanzeige vom 22. Dezember 2011,
eingereicht bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden unter
Vorgangsnummer 26 AR 546/11 in Verstoß geraten war, weil die
Staatsanwaltschaft Leipzig sie einfach nicht registriert hat.
Ich
habe das Amtsgericht Leipzig gebeten um juristische Würdigung der
Handlungen der Staatsanwaltschaft und der beteiligten Staatsanwälte.
Ich habe gefragt, ob die Strafsache gegen mich überhaupt gesetzlich
ist, wenn meine Behauptungen und Argumente für Menschenhandel in
Leipzig nie durch eine Ermittlung überprüft worden sind.
Nun erzähle ich wie
Staatsanwalt Marc Renger die Handlungen von KHK Schmidt und
Oberndörfer in 2010 berechtigt hat. In seiner Würdigung hat er
nicht nur die ihnen von mir überreichten Informationen außer Acht
gelassen, aber er hat ausgelassen meine Behauptung und Beweise dazu,
dass Dietmar Schmidt sich am Betrug mit dem nicht existierenden
Fedpol-Beamten beteiligt hat und das ist mein Schlüsselargument für
die BKA-Beteiligung am Menschenhandel, besonders wenn man in Acht
nimmt, dass Fedpol jegliche Kontakte mit mir abgesagt hat. In dieser
Verbindung sind die Würdigungen des Entzugs meiner
Provisionsgarantie und des Diebstahls meines Handys mit dem SMS von
„Lili“ von großer Bedeutung. Ich habe gefragt in meinem Blog und
in meiner Strafanzeige und ich frage jetzt, ob der Möbelhändler,
der mir das Handy wegnahm, mit der Polizei verbunden ist (wie die
meisten Händlern von gebrauchten Artikeln). Staatsanwalt Renger
meint, dass eine rechtliche Würdigung des Entzugs meiner
Provisionsgarantie sei entbehrlich, weil nach mir schon vor dem
ersten Treffen diese Garantie mir entnommen wurde, aber genau diese
Tatsache beweist, dass BKA, das schon seit dem 16. April 2010
nachgewiesen von meiner E-Mail an Dietmar Schmidt meine Identität
kannte, mich zum Zweck meiner Neutralisierung kontaktierte. Ich bat
um die Unterlagen, die die Umstände des Entzugs bezeugen. Und wenn
der Staatsanwalt behauptet, dass die BKA-Beamten mit der
Kontaktaufnahme mit KK 24 ihre dienstliche Pflicht getan haben (was
auch formell nicht stimmt, sie mussten einfach meine Informationen
überprüfen), da stelle ich die Frage warum man „Kerry“ nicht
gefunden hat – sie war in meiner Information an KHK Schmidt.
Ich
habe nicht verstanden, wie Staatsanwalt Renger Kontakte von Dietmar
Schmidt mit Zuhältern ausgeschlossen hat (in seiner E-Mail sehe ich
kein einziger rechtskräftiger Beweis), aber ich selbst habe das nie
behauptet, weder mit Bezug auf KHK Schmidt noch auf BKA. Ich zitiere
mich selbst: „Wieder hatte ich keine andere Erklärung als dass
meine Informationen durch BKA an die Zuhälter gelangt hatten“. Der
zitierte Satz ist keine Behauptung für direkte Kontakte zwischen KHK
Schmidt (BKA) und Zuhälter. Einfach ist BKA die einzige Behörde,
der ich Informationen auslieferte, wobei letztendlich die Zuhälter
nach diesen Informationen reagierten. Ich habe vermutet, und die
Sachakte deutet es klar an, dass der Informations- und
Anweisungskanal in diesem Fall vom KHK Schmidt durch KHK Keetman und
durch Jens Kottke bis zum ungarischen Zuhälter läuft. Die
Mitglieder der Organisierten Kriminalität sind als Regel Informanten
der Polizei und ich habe gefragt und ich frage auch jetzt, ob Kottke
nicht Informant der Polizei ist. Ich habe gemerkt, wie die E-Mail
Korrespondenz zwischen Schmidt und Keetman über „Lili“s
Identität beim Anruf von Kottke an „Lili“ führte, der
seinerseits zur „freiwilligen“ Erscheinung der Frau in der
Polizei führte. Sonst glaube ich nicht, dass jeweils ein deutscher
Polizeibeamte – aus BKA oder aus Leipzig, den ungarischen Zuhälter
direkt kontaktiert hat. Das ist die Aufgabe von Jens Kottke.
Die
Manipulation meines Textes kommt von der Führungsinformation von KHK
Oberndörfer, nach der ich dem BKA unterstellt habe, mit Zuhältern
zusammenzuarbeiten. Als Staatsanwalt sollte Herr Renger wissen, dass
ich nur für meine eigenen Texte verantwortlich sein kann, aber er
übernahm diese Manipulation und ging mit ihr noch weiter, in dem er
sie auf nur KHK Schmidt bezog und irgendwie überprüfte. So
berechtigte er die Handlungen von KHK Schmidt in Verbindung mit den
Kontakten zu mir und zugleich kam mit der Schlussfolgerung, dass
meine Behauptungen über die Rolle vom BKA im Menschenhandel unwahr
sind.
Jetzt
beschreibe ich wie Herr Renger die Anklage gegen mich aufgestellt
hat. Nach den Aussagen der Frauen und besonders der als mein
„Hauptinformant“ beschuldigten „Lili“, kamen die Ermittler
zur „Konklusion“, dass alle meinen Vorwürfe unwahr waren.
Erstens, wie Sie später lesen werden, sind die Aussagen der Frauen
ein Scheitern für KK 24 und Kottke und zweitens, „unbestätigt“
ist nicht gleich von „unwahr“. Um eine Straftat begangen zu haben
aber, muss ich ein „besseres Wissen“ als das Geschriebene gehabt
haben, also gelogen haben. Dazu gebrauchte der Staatsanwalt den
Mythos über die intensive Kontrolltätigkeit des KK 24. Laut der
Führungsinformation von KHK Oberndörfer hat KHK Keetman selbst den
Mythos über sein fehlerfreies Werk eingeleitet, in dem er beide
BKA-Beamten überzeugt hat, dass wegen seiner eigenen Tätigkeit kein
Menschenhandel in Leipzig möglich war. Beide waren so fasziniert von
seiner Darstellung (weder in der Führungsinformation noch in der
ganzen Sachakte ist diese Darstellung zu finden), dass sie
anscheinend vergessen haben, nach „Kerry“und ihren Problemen zu
fragen. Danach hat KHK Keetman Jens Kottke & Rechtsanwalt (Kottke
machte seine Aussagen schriftlich und durch seinen Rechtsanwalt) die
Frage über eventuelle Kontrollen gestellt, und diese haben ihn für
die ganz leichten Fragen der Zeugenvernehmung mit der Antwort
belohnt, dass wegen der intensiven Kontrolltätigkeit „ist jeder
Gedanke im Ansatz in Richtung möglicher Zwangsprostitution ...völlig
absurd“. Diese zweifelhafte und unbegründete Belobung vom an
Menschenhandel von mir und von anderen Kunden beschuldigten
Bordellbetreibers, die auch ihn selbst bedient, wurde von allen
„Ermittlern“ enthusiastisch aufgenommen. Auf ihrem Grund schreibt
Marc Renger, dass „insbesondere wenn er (also ich) sich wirklich im
Leipziger Rotlichtmilieu bewegt haben sollte, die Unwahrheit seiner
Angaben bewusst ist“. So entstand die Behauptung, dass ich ein
besseres Wissen hatte, also gelogen habe. So leicht ist es für einen
Staatsanwalt im Rechtsstaat Deutschland einen Menschen an Lügen
erfolgreich (bis jetzt) zu beschuldigen! Ich frage mich woher Herr
Renger das Rotlichtmilieu in Leipzig kennt, denn genau in diesem
Milieu, von einer deutschen Frau, habe ich über die Gewalt und die
Sklavenstellung der ungarischen Frauen erfahren, was alle meine
Vorstellungen überforderte. Das „bessere Wissen“ von
Staatsanwalt Renger wird widerrufen bei den in den Kundeberichten
beschriebenen zahlreichen Verbrechen gegen die Ungarinnen.
Wenn
wahr (auf jeden Fall werden die Telefonate der Frauen nicht von
Kottke, sondern von einer Staatsstruktur abgehört), existiert die
viel gelobte „intensive Kontrolltätigkeit“ von KK 24 nur im
Interesse und zum Gunst der Menschenhändler und nicht von den
Frauen. Im guten Sinne ist diese Kontrolltätigkeit ein Mythos. Sonst
würde KHK Keetman diese Tätigkeit nicht mit den Aussagen der
abhängigen Ungarinnen „nachweisen“, sondern mit der originellen
Dokumentation der Kontrollen. Meine Behauptung ist bestätigt bei den
vielen Gräueltaten, beschrieben im Artikel „Eindeutige Hinweise
für Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ und verrichtet zur Zeit
der „intensiven Kontrolltätigkeit“ des KK 24. KK 24 hat weder
die Opfern vor diesen Gräueltaten verhütet (eine Pflicht laut
Artikel 9 des Palermo Protokolls), noch hat das Kommissariat sie
untersucht (eine Pflicht laut Artikel 4 der Menschenrechtskonvention
und dem Artikel 160 Abs. 1 der StPO), obwohl die Polizisten nach
ihren eigenen Angaben meinen Blog verfolgten und also über die
Gräueltaten Bescheid wussten. Das Resultat ist klar zu sehen in
meinem Artikel „Die Einreitung der Ungarin Brigitte bei Jens Kottke
– eine Visitenkarte der Sklaverei“. Das vor Kunden weinende
Mädchen traute sich nicht zur Polizei zu gehen und 5 Kunden gaben
ihr Recht, dass die Polizei nicht zu trauen ist. Der ausdrückliche
Verzicht des Leiters der Polizeidirektion Leipzig einen Strafantrag
gegen mich zu stellen verstehe ich als Kennzeichen, dass auch er von
der Tätigkeit von KHK Keetman nicht begeistert war. Und die Aussagen
einer der Frauen stellen in Zweifel die Polizeikontrollen. Ich habe
das Amtsgericht Leipzig gebeten, beide obengenannten Artikeln zur
Sachakte einzubeziehen, sowie um die Protokolle von den
Polizeikontrollen und den Kontrollen des Gesundheitsamtes für „Lili“
und „Gabi“.
Inzwischen
behaupten alle – Jens Kottke und die Beamten, dass es keinen
ungarischen Zuhälter und keine ungarische Organisation gibt. Also
der Mann, dessen Frauenstimme ich bei Lili gehört habe, den es nach
BKA gibt, aber keine Straftaten begeht, besteht nicht. Wenn so, würde
das Jens Kottke schon in seinen ersten Kommentaren zu meinem Blog
schreiben, er hat es aber nicht gemacht. Und nicht nur ich, andere
Kunden haben auch über den Ungaren geschrieben. Kann sein, dass der
ungarische Boss in letzter Zeit nach Leipzig nicht kommt – in 2010
zwang der Ungare „Kerry“ zu Sex ohne Kondom, in 2014 hat Kottke
das mit „Brigitte“ gemacht. Aber ich habe keinen Zweifel, dass
Kottke die Verabredungen nicht mit den Frauen, sondern mit ihrem Boss
macht und ich bat das Amtsgericht Leipzig um Ausdruck von allen
seinen Telefonaten in der Periode 2009 – 2010, oder wenn unmöglich,
von den letzten zwei Jahren. Die ungarische Organisation ist nicht
meine Erfindung, wie Jens Kottke behauptet, sondern eine von Herrn
Klaus Bayerl, dem Leiter der Kriminalpolizei in Augsburg, der eine
erfolgreiche Ermittlung gegen die ungarische Organisation
durchgeführt hat. Und die Tatsache, dass nach seinen Angaben von
etwa 100 Frauen nur 5 ausgesagt haben, lässt keinen Zweifeln, dass
hinter den schon verhafteten Aufsehern eine Organisation in Ungarn
stand.
In
seinen Aussagen sagt Kottke, dass die Ungarinnen auf Grund seiner
Werbungen in internationalen Portalen und auf Ermunterung von ihren
schon in Leipzig gewesenen Freundinnen zu ihm kommen. Bestimmt ist er
nicht der einzige Bordellbetreiber in Leipzig, der international
wirbt, aber in 2010 kamen die Ungarinnen nur zu ihm. Und dazu scheint
es, dass fast nur Ungarinnen seine Werbungen lesen. Selbst Kottke
versteht, dass es so ein Märchen in der Wirklichkeit nicht geben
kann, deshalb hat er nach der Erscheinung meines Blogs die meisten
der Ungarinnen zu Osteuropäerinnen umgetauft. Damit hat er aber nur
noch einmal bewiesen, dass nur er entscheidet was in den Werbungen
der Frauen stehen wird. Ich verbinde den Strom von Ungarinnen zu
Kottke nicht mit seinen erfolgreichen Werbungen, sondern mit der
Tatsache, dass nur er in den Kundenberichten für Leipzig mit
Menschenhandel belastet wird und nur bezüglich den Ungarinnen. Fast
alle Ungarinnen, wie alle Sexsklavinnen, sind Wandelnprostituierten
(freie Prostituierten wandeln nicht, denn in diesem Gewerbe lebt man
von Stammkunden), die jede zweite oder dritte Woche die Bordelle,
Städte und oft die Länder wechseln. Es scheint, dass sie nur
Werbungen von Bordellbesitzern lesen, aber soweit mir bekannt, in den
Arbeitswohnungen der Ungarinnen gibt es kein Internet. Und die eine
geht, nur wenn eine neue ankommt, so dass die Arbeitswohnungen auf
volle Kapazität funktionieren. Und wer hat hungarians-models.de
aufgestellt und wenigsten 50 völlig nackten Ungarinnen, von denen 10
– 15 in den Werbungen von Kottke zu sehen waren, für
Pornodarstellungen angeboten? Nach der Veröffentlichung dieses Blogs
hat man die Internet Seite geschlossen, genau wie man den Bordell
geschlossen hat, in dem ich „Michelle“ gefunden hatte.
Laut
den Aussagen von Kottke werden „grundsätzlich“ von jeder
Mieterin Ausweiskopien gefertigt und monatlich aktualisierte
Meldelisten mit den Personalien und Decknamen der Mieterinnen der
Polizeibehörde überreicht. Dazu schließe er
Geschäftsversorgungsverträge mit seinen Mieterinnen. Da doch
„Kerry“ nicht gefunden worden ist und ich die Erklärungen von
KHK Oberndörfer, warum man Kottke für Steuerhinterziehung nicht
verfolgen kann, nicht vergessen habe, bat ich das Amtsgericht Leipzig
nach den Geschäftsversorgungsverträgen, Ausweiskopien und den
Meldelisten mit den Namen von allen meinen Bekannten und den Frauen,
die im Artikel „Eindeutige Hinweise zur Zwangsprostitution bei den
Ungarinnen“ erwähnt habe, sowie von „Brigitte“.
Ich
muss einräumen, dass ich höchst wahrscheinlich doch eine
wesentliche Korrektur in meinem Blog machen muss. Die Unterlagen von
KK 24 zeigen, dass die Arbeitswohnungen von erotik-leipzig.com
eigentlich von Phönix GmbH vermietet werden und Jens Kottke ein
Mitarbeiter der Firma ist. Ich habe das Amtsgericht Leipzig gebeten
um ein Handelsregisterauszug, der die Gesellschafter vom 1. Januar
2010 und von heute zeigt und wenn einige der Gesellschafter
juridische Personen sind, neue Handelsregisterauszüge abzunehmen bis
die physischen Personen, die Phönix GmbH kontrollieren, bekannt
werden. Ich habe gebeten nach der Vollmacht, mit der Jens Kottke im
Namen der Firma handelt und sie vertritt. Ich habe also gebeten nach
den Jahresabschlüssen von 2009 und 2010. Ich habe gefragt, ob Phönix
GmbH der Eigentümer der Arbeitswohnungen ist (das ist auf jeden Fall
der Eindruck) und wenn nicht, wer die Eigentümer sind.
Wenn
ich feststelle, dass Jens Kottke nicht zu den Eigentümern von Phönix
GmbH gehört, werde ich alle Bezeichnungen von ihm als
„Bordellbesitzer“ mit „Bordellbetreiber“ ersetzen, denn ich
kann nicht unwahre Tatsachen in meinem Blog dulden und ich schulde
jedem, einschließlich denjenigen, die mich verleumden, die Wahrheit.
Ich hoffe aber auch die richtigen Bordellbesitzer bekanntzumachen,
denn ihre Personalien könnten vieles aufklären.