Nun
komme ich zu den „Beweisen“ - den Aussagen der ungarischen Frauen,
einschließlich von „Lili“. Artikel 3 (b) des Palermo Protokolls besagt, dass
wegen der oft vorhandenen Abhängigkeit der Opfern ihre Aussagen nicht immer
juristisch gültig sein sollen. Und in diesem Fall haben die Behörden bewusst
nicht ermittelt, ob die Frauen Opfer des Menschenhandels sind – klarer
Kennzeichen, dass sie eigentliche Opfern sind.
Dazu gehören die Fragen, die man ihnen stellt zu einem Verfahren gegen
den Menschenhandel, wobei man als Regel ihnen Sicherheitsgarantien bieten soll
für den Fall, dass sie gegen ihre Peiniger zeugen. In diesem Fall aber fragt
man sie unter einem Sachverhalt nach dem derjenige, der sie verteidigt,
potentieller Verleumder ist – klarer Zeichen wohin der Wind weht. Nachgewiesen,
trauen die Frauen den Angestellten des KK 24 nicht und ihr Leiter hat schon am
20. Januar in seinem Fax an Google Germany GmbH das Verfahren vorentschieden,
so dass jede Frau die nicht die von ihm erwartete Antwort gibt, ihm
widerspricht. Und der Bordellbetreiber, der „Lili“ zur Zeugenvernehmung einlud,
zwingt junge Frauen zum Sex ohne Kondom,
also ihr Leben zu riskieren, was ist für ihn „Lili“ zu falschen Aussagen zu
zwingen? Und trotzdem sind die Zeugenvernehmung von“Lili“und die Aussagen der
vier ungarischen Frauen ein großes Scheitern für KK 24 und für Kottke.
Ich
beginne mit der Zeugenvernehmung von „Lili“. Diese Zeugenvernehmung ist eine
klassische Bestätigung der Weisheit des oben erwähnten Artikels des Palermo
Protokolls – 11 Tage später habe ich den Ausdruck des SMS von „Lili“ an mich
veröffentlicht, der den wichtigsten Teil ihrer gezwungenen Aussagen widerrufen
hat. Nach dem 18. Februar 2011 sollte das nicht durchgeführte Verfahren gegen
Menschenhandel ein Verfahren gegen Jens Kottke, die Gesellschafter von Phönix
GmbH und den „unbekannten“ ungarischen Zuhälter heißen. Aber es ist nicht nur der
SMS Ausdruck. Die Personalangaben von „Lili“, ein Bestandteil des Protokolls,
zeigen, dass ich in 2010 ihre richtigen Personalangaben dem BKA übergeben hatte
– die private Telefonnummer und der Name stimmen, nur beim Geburtstag gibt es
einen Unterschied von zwei Tagen (der
Monat und das Jahr stimmen), das mit Sprachschwierigkeiten zu erklären ist. Und
noch etwas - „Lili“ hat es geschafft während der Vernehmung unsere persönliche
Beziehungen selbst anzudeuten mit dem folgenden Satz: „Anfangs, also 3 bis 4
mal, hatte er für meine sexuellen Dienstleistungen auch bezahlt“. Das bedeutet
aber, dass ich danach nicht zahlte, was eigentlich stimmt. Ich zahlte ihr 50%
vom Preis, die sie dem ungarischen Zuhälter für meinen Besuch schuldete und
nahm für sich kein Euro von mir. Ich sorgte aber für sie so gut wie ich konnte
und ich sorge für sie auch jetzt. Das war aber möglich nur nachdem sie ihre
Arbeitsnorm erfüllt hatte, deshalb bat sie mich und ich kam zu ihr nur abends.
Bei so vielen und klaren Beweisen kann ein normaler Mensch, der nicht im
Menschenhandel involviert ist, noch glauben, dass meine Beziehung mit „Lili“
nicht persönlich war und unsere Zwangstrennung bezweifeln? Und die angelegten
Kundenberichte zeugen, dass Zwangstrennungen in Leipzig normale Praxis von Jens
Kottke ist.
Und
also, nachgewiesen hatte BKA schon in April 2010 die Personalangaben von „Lili“
und konnte sie durch die ungarischen Behörden zur Vernehmung holen und im
Rahmen eines Verfahrens gegen Menschenhandel vernehmen. Anstatt ließen die BKA-Beamten nach Absprache
mit KK 24 (es gibt E-Maile vom 20.01.2011) den Bordellbetreiber sie „anrufen“,
als Folge von dem die Frau „freiwillig“ im Verfahren für falsche Verdächtigung,
üble Nachrede und Verleumdung gegen BKA und den selben Bordellbetreiber
erschien und unwahre Aussagen machte. Kann unter diesen Umständen und in
Betracht des Betrugs mit dem nicht existierenden Fedpol-Beamten ein normaler
Mensch die eigentliche Rolle vom BKA im Menschenhandel noch bezweifeln? Selbst
der kanadische Polizist Malcolm hat in seiner in diesem Blog veröffentlichten
E-Mail eingeräumt, dass die Vermittlung seines Dienstes meiner Kontakten mit
BKA ein Grund zum Schämen der „jungen kanadischen Demokratie“ ist.
Die
gezwungenen Aussagen von „Lili“ erwähnen überhaupt keine Belästigungen
meinerseits und machen nicht klar, warum „Lili“ seit unserer Trennung nicht
mehr nach Leipzig kommt und warum sie eigentlich „freiwillig“ aussagt.
Ich
habe das Amtsgericht nach den Unterlagen gebeten, die die Vorbereitung der
Zeugenvernehmung von „Lili“ offenbaren.
Da
Kottke in seinen Aussagen behauptet, dass alle Mieterinnen (deutsche und
ungarische) ihm die gleiche Tagesmiete zahlen, werden alle Frauen nach ihrer
Tagesmiete und nach eventuellen Unterschieden gefragt. Die vier Frauen geben die
von mir hier angegebenen Summe von 135 Euro, während „Lili“ eine Tagesmiete von
90 Euro nennt und damit die These, dass alle Frauen gleich zahlen, widerruft.
Nicht gut für die Menschenhändler
sieht es aus mit den Aussagen der vier anderen ungarischen Frauen. Laut KHK
Keetman wurden diese Frauen im Rahmen der üblichen „Stubendurchgänge“ gehört. Aber als
Protokolle für Polizeikontrolle, also als Sachbeweise, dass KK 24 die
Arbeitswohnungen von Phönix GmbH besucht und kontrolliert hat, sind diese
Aussagen für die Strafsache völlig
untauglich, denn diese „Stubendurchgänge“ sind gemacht nach dem ich schon
öffentlich behauptet hatte, dass die Polizei diese Wohnungen nicht besucht. Die
Aussagen der Frauen sind Zeugenbefragungen genannt und ich weiß nicht ob es
einen Unterschied geben soll zwischen diesen Zeugenbefragungen und der
Zeugenvernehmung von „Lili“, aber ich sehe, dass keine Identitätspapiere für
diese Frauen vorliegen. Nach ihren eigenen Aussagen besuchen drei von den vier
Frauen Leipzig zum ersten mal (die Befragungen fanden am 16.02.2011 statt und
die Frauen sind am 13.02. 2011 und am 14. 02.2011 zum ersten mal nach Leipzig
angekommen, als ob speziell befragt zu werden). Also diese Frauen können
formell nichts von meinen Behauptungen widerrufen, denn sie sind nie in Leipzig
gewesen in der Periode, in der ich da war und zu der sich meine Behauptungen
beziehen. Und noch etwas merkwürdiges. Sicher haben Sie gemerkt, dass die neuen
Opfern der Sklaverei gewöhnlich ganz junge Mädchen sind – etwa 20 Jahre alt,
sogar 18. Ich entschuldige mich, dass ich es schreiben muss, aber diese neuen
Frauen sind in 1974, 1975 und 1976 geboren. Anscheinend hatte ich Recht mit der
Behauptung, dass die Menschenhändler keine dokumentarischen Spuren über die
Identität ihrer Opfern überlassen wollen. Ich habe die Frage gestellt, nach
welchen Kriterien man die Frauen für die Zeugenbefragungen auswählte.
Die vierte Frau - „Gabi“, kenne ich
aus den Anzeigen und sie hat wirklich jahrelang in Leiipzig gearbeitet und zum
Unterschied von den anderen Ungarinnen (vielleicht wie noch 2 – 3 Frauen)
wandelt sie nicht. Auf die Frage zu den Polizeikontrollen antwortet sie genau
wie „Lili“, als ob beide das selbe Textbuch gelesen haben, dass die Kontrollen
„ordnungsgemäß“ ablaufen (woher wissen beide, welche Kontrollen ordnungsgemäß
sind?) ergänzt aber, dass man keine Fragen bei ihnen stellt! Können Kontrollen ohne jegliche Kommunikation
ordnungsgemäß sein und überhaupt stattfinden? Mal schauen, ob diese Ergänzung
die Erklärung ist, warum man keine Protokolle von Polizeikontrollen vor 2011
als Beweise vorgestellt hat und warum der Präsident der Polizeidirektion
Leipzig den Strafantrag gegen mich nicht erstellt hat.
Alle Frauen sagen aus, das sie selbst
ihre Arbeitszeit bestimmen, aber auf erotik-leipzig.com haben alle Ungarinnen
die selbe Arbeitszeit.
Neben den Protokollen von den
Polizeikontrollen von „Lili“ und „Gabi“ von 2008 und 2009 habe ich das
Amtsgericht Leipzig gebeten, auch alle Meldelisten mit den Namen der drei
Frauen seit 2011 zur Sachakte einzubeziehen und den Familienstand einer von
ihnen aufzuklären mit der entsprechenden Urkunde.
Ich will betonen, dass während in
Augsburg man die Frauen im Rahmen eines Verfahrens gegen Menschenhandel
befragte, nachdem die Polizei schon reelle Handlungen gegen die Menschenhändler
unternommen hatte und die Ungarinnen keinen Grund, der Augsburger
Kriminalpolizei nicht zu trauen, hatten, und doch nur jede 20-ste Frau
aussagte, hat in Leipzig KK 24 nur 5 Frauen befragt im Verfahren für
Verleumdung ihrer Peiniger, vorausgesetzt dass die Frauen nachgewiesen kein Vertrauen an KK 24 haben
und schon behauptet KK 24, dass meine Aussagen über ungarische Organisation und
Menschenhandel unwahr sind, wohl vergessend, dass „unbestätigt“ nicht „unwahr“
bedeutet. Selbst der Fragebogen lädt die Frauen ein, keine Angaben über
Menschenhandel zu geben.
Ich habe gebeten, dass die Originale
aller Unterlagen, die der Sachakte einbezogen werden sollen (mit Ausnahme der
Telefonaten von Kottke), bei den Verhandlungen vorgestellt werden – ich kann 5
Jahre alte Unterlagen von neuen unterscheiden.
Schon im Einspruch habe ich da
Amtsgericht Leipzig beantragt, meine Strafanzeige vom 22.12.2011 zur Sachakte
einzubeziehen und ich rechne damit, dass alle meine Beschuldigungen und Fragen
in Kraft bleiben.
Die oben beschriebenen Verletzungen
erklären, warum meine Verfolger nicht den üblichen Weg nahmen – nämlich im
Rahmen der Ermittlung und später eines Hauptverfahrens auf der Grundlage des
Vertrags zwischen der BRD und Kanada für gegenseitige juristische Hilfe in
Straftaten die Zusammenarbeit der kanadischen Justiz zu fordern und
auszunutzen, sondern den Strafbefehl erstellen ließen und wie Hyänen monatelang
lauerten, bis ich nach Deutschland kam. Sie sind völlig bewusst der Gesetzwidrigkeit
der Ermittlung und ihrer Handlungen und der Tatsache, dass kein Land offiziell
diese Ermittlung und Handlungen bewilligen und sich an sie anschließen würde.
Inoffiziell und wie erwartet hat Kanada die deutschen Menschenhändler
unterstützt. Und für Deutschland rechnen die Menschenhändler mit Justizwillkür,
die nichts anders ist als gesetzwidriger Justizterror. Mein Fall hat nichts mit
Rechtsprechung zu tun sondern mit den Repressalien einer kriminellen Diktatur,
die die moderne Sklaverei entwickelt hat und beschützt..
Der Brief des kanadischen
Justizministeriums besagt, dass für mich keine Strafen und Begrenzungen in
Kanada entstehen werden als Folge des Strafbefehls. Aber ich laufe nicht davon.
In meinem Schriftsatz an das
Amtsgericht Leipzig mit den obenerwähnten Fragen habe ich die Richterin Walther
aufgefordert, von der Strafsache 204 Cs 817 Js 21379/11 auszutreten.
Ich beende diesen vollen mit Untaten Artikel mit Ausdruck
meines Respekts und Dankbarkeit an „Lili“ und „Gabi“, die trotz dem Druck der
mächtigen Menschenhändlermaschine und ihrer eigenen Gefahr einen Weg fanden,
mir ihre Unterstützung zu geben. Damit haben beide das bewiesen, was ich
niemals gezweifelt habe – dass die versklavten Ungarinnen meine ganze
Unterstützung völlig verdienen und diese Unterstützung werden sie auch in der Zukunft haben.
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