Mittwoch, 29. Juli 2015

Der Strafbefehl (Fortsetzung)

Nun komme ich zu den „Beweisen“ - den Aussagen der ungarischen Frauen, einschließlich von „Lili“. Artikel 3 (b) des Palermo Protokolls besagt, dass wegen der oft vorhandenen Abhängigkeit der Opfern ihre Aussagen nicht immer juristisch gültig sein sollen. Und in diesem Fall haben die Behörden bewusst nicht ermittelt, ob die Frauen Opfer des Menschenhandels sind – klarer Kennzeichen, dass sie eigentliche Opfern sind.  Dazu gehören die Fragen, die man ihnen stellt zu einem Verfahren gegen den Menschenhandel, wobei man als Regel ihnen Sicherheitsgarantien bieten soll für den Fall, dass sie gegen ihre Peiniger zeugen. In diesem Fall aber fragt man sie unter einem Sachverhalt nach dem derjenige, der sie verteidigt, potentieller Verleumder ist – klarer Zeichen wohin der Wind weht. Nachgewiesen, trauen die Frauen den Angestellten des KK 24 nicht und ihr Leiter hat schon am 20. Januar in seinem Fax an Google Germany GmbH das Verfahren vorentschieden, so dass jede Frau die nicht die von ihm erwartete Antwort gibt, ihm widerspricht. Und der Bordellbetreiber, der „Lili“ zur Zeugenvernehmung einlud, zwingt  junge Frauen zum Sex ohne Kondom, also ihr Leben zu riskieren, was ist für ihn „Lili“ zu falschen Aussagen zu zwingen? Und trotzdem sind die Zeugenvernehmung von“Lili“und die Aussagen der vier ungarischen Frauen ein großes Scheitern für KK 24 und für Kottke.
Ich beginne mit der Zeugenvernehmung von „Lili“. Diese Zeugenvernehmung ist eine klassische Bestätigung der Weisheit des oben erwähnten Artikels des Palermo Protokolls – 11 Tage später habe ich den Ausdruck des SMS von „Lili“ an mich veröffentlicht, der den wichtigsten Teil ihrer gezwungenen Aussagen widerrufen hat. Nach dem 18. Februar 2011 sollte das nicht durchgeführte Verfahren gegen Menschenhandel ein Verfahren gegen Jens Kottke, die Gesellschafter von Phönix GmbH und den „unbekannten“ ungarischen Zuhälter heißen. Aber es ist nicht nur der SMS Ausdruck. Die Personalangaben von „Lili“, ein Bestandteil des Protokolls, zeigen, dass ich in 2010 ihre richtigen Personalangaben dem BKA übergeben hatte – die private Telefonnummer und der Name stimmen, nur beim Geburtstag gibt es einen Unterschied von zwei Tagen  (der Monat und das Jahr stimmen), das mit Sprachschwierigkeiten zu erklären ist. Und noch etwas - „Lili“ hat es geschafft während der Vernehmung unsere persönliche Beziehungen selbst anzudeuten mit dem folgenden Satz: „Anfangs, also 3 bis 4 mal, hatte er für meine sexuellen Dienstleistungen auch bezahlt“. Das bedeutet aber, dass ich danach nicht zahlte, was eigentlich stimmt. Ich zahlte ihr 50% vom Preis, die sie dem ungarischen Zuhälter für meinen Besuch schuldete und nahm für sich kein Euro von mir. Ich sorgte aber für sie so gut wie ich konnte und ich sorge für sie auch jetzt. Das war aber möglich nur nachdem sie ihre Arbeitsnorm erfüllt hatte, deshalb bat sie mich und ich kam zu ihr nur abends. Bei so vielen und klaren Beweisen kann ein normaler Mensch, der nicht im Menschenhandel involviert ist, noch glauben, dass meine Beziehung mit „Lili“ nicht persönlich war und unsere Zwangstrennung bezweifeln? Und die angelegten Kundenberichte zeugen, dass Zwangstrennungen in Leipzig normale Praxis von Jens Kottke ist.
Und also, nachgewiesen hatte BKA schon in April 2010 die Personalangaben von „Lili“ und konnte sie durch die ungarischen Behörden zur Vernehmung holen und im Rahmen eines Verfahrens gegen Menschenhandel vernehmen.  Anstatt ließen die BKA-Beamten nach Absprache mit KK 24 (es gibt E-Maile vom 20.01.2011) den Bordellbetreiber sie „anrufen“, als Folge von dem die Frau „freiwillig“ im Verfahren für falsche Verdächtigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen BKA und den selben Bordellbetreiber erschien und unwahre Aussagen machte. Kann unter diesen Umständen und in Betracht des Betrugs mit dem nicht existierenden Fedpol-Beamten ein normaler Mensch die eigentliche Rolle vom BKA im Menschenhandel noch bezweifeln? Selbst der kanadische Polizist Malcolm hat in seiner in diesem Blog veröffentlichten E-Mail eingeräumt, dass die Vermittlung seines Dienstes meiner Kontakten mit BKA ein Grund zum Schämen der „jungen kanadischen Demokratie“ ist.
Die gezwungenen Aussagen von „Lili“ erwähnen überhaupt keine Belästigungen meinerseits und machen nicht klar, warum „Lili“ seit unserer Trennung nicht mehr nach Leipzig kommt und warum sie eigentlich „freiwillig“ aussagt.
Ich habe das Amtsgericht nach den Unterlagen gebeten, die die Vorbereitung der Zeugenvernehmung von „Lili“ offenbaren.
Da Kottke in seinen Aussagen behauptet, dass alle Mieterinnen (deutsche und ungarische) ihm die gleiche Tagesmiete zahlen, werden alle Frauen nach ihrer Tagesmiete und nach eventuellen Unterschieden gefragt. Die vier Frauen geben die von mir hier angegebenen Summe von 135 Euro, während „Lili“ eine Tagesmiete von 90 Euro nennt und damit die These, dass alle Frauen gleich zahlen, widerruft.
Nicht gut für die Menschenhändler sieht es aus mit den Aussagen der vier anderen ungarischen Frauen. Laut KHK Keetman wurden diese Frauen im Rahmen der üblichen  „Stubendurchgänge“ gehört. Aber als Protokolle für Polizeikontrolle, also als Sachbeweise, dass KK 24 die Arbeitswohnungen von Phönix GmbH besucht und kontrolliert hat, sind diese Aussagen für die Strafsache  völlig untauglich, denn diese „Stubendurchgänge“ sind gemacht nach dem ich schon öffentlich behauptet hatte, dass die Polizei diese Wohnungen nicht besucht. Die Aussagen der Frauen sind Zeugenbefragungen genannt und ich weiß nicht ob es einen Unterschied geben soll zwischen diesen Zeugenbefragungen und der Zeugenvernehmung von „Lili“, aber ich sehe, dass keine Identitätspapiere für diese Frauen vorliegen. Nach ihren eigenen Aussagen besuchen drei von den vier Frauen Leipzig zum ersten mal (die Befragungen fanden am 16.02.2011 statt und die Frauen sind am 13.02. 2011 und am 14. 02.2011 zum ersten mal nach Leipzig angekommen, als ob speziell befragt zu werden). Also diese Frauen können formell nichts von meinen Behauptungen widerrufen, denn sie sind nie in Leipzig gewesen in der Periode, in der ich da war und zu der sich meine Behauptungen beziehen. Und noch etwas merkwürdiges. Sicher haben Sie gemerkt, dass die neuen Opfern der Sklaverei gewöhnlich ganz junge Mädchen sind – etwa 20 Jahre alt, sogar 18. Ich entschuldige mich, dass ich es schreiben muss, aber diese neuen Frauen sind in 1974, 1975 und 1976 geboren. Anscheinend hatte ich Recht mit der Behauptung, dass die Menschenhändler keine dokumentarischen Spuren über die Identität ihrer Opfern überlassen wollen. Ich habe die Frage gestellt, nach welchen Kriterien man die Frauen für die Zeugenbefragungen auswählte.
Die vierte Frau - „Gabi“, kenne ich aus den Anzeigen und sie hat wirklich jahrelang in Leiipzig gearbeitet und zum Unterschied von den anderen Ungarinnen (vielleicht wie noch 2 – 3 Frauen) wandelt sie nicht. Auf die Frage zu den Polizeikontrollen antwortet sie genau wie „Lili“, als ob beide das selbe Textbuch gelesen haben, dass die Kontrollen „ordnungsgemäß“ ablaufen (woher wissen beide, welche Kontrollen ordnungsgemäß sind?) ergänzt aber, dass man keine Fragen bei ihnen stellt!  Können Kontrollen ohne jegliche Kommunikation ordnungsgemäß sein und überhaupt stattfinden? Mal schauen, ob diese Ergänzung die Erklärung ist, warum man keine Protokolle von Polizeikontrollen vor 2011 als Beweise vorgestellt hat und warum der Präsident der Polizeidirektion Leipzig den Strafantrag gegen mich nicht erstellt hat.
Alle Frauen sagen aus, das sie selbst ihre Arbeitszeit bestimmen, aber auf erotik-leipzig.com haben alle Ungarinnen die selbe Arbeitszeit.
Neben den Protokollen von den Polizeikontrollen von „Lili“ und „Gabi“ von 2008 und 2009 habe ich das Amtsgericht Leipzig gebeten, auch alle Meldelisten mit den Namen der drei Frauen seit 2011 zur Sachakte einzubeziehen und den Familienstand einer von ihnen aufzuklären mit der entsprechenden Urkunde.
Ich will betonen, dass während in Augsburg man die Frauen im Rahmen eines Verfahrens gegen Menschenhandel befragte, nachdem die Polizei schon reelle Handlungen gegen die Menschenhändler unternommen hatte und die Ungarinnen keinen Grund, der Augsburger Kriminalpolizei nicht zu trauen, hatten, und doch nur jede 20-ste Frau aussagte, hat in Leipzig KK 24 nur 5 Frauen befragt im Verfahren für Verleumdung ihrer Peiniger, vorausgesetzt dass die Frauen  nachgewiesen kein Vertrauen an KK 24 haben und schon behauptet KK 24, dass meine Aussagen über ungarische Organisation und Menschenhandel unwahr sind, wohl vergessend, dass „unbestätigt“ nicht „unwahr“ bedeutet. Selbst der Fragebogen lädt die Frauen ein, keine Angaben über Menschenhandel zu geben.
Ich habe gebeten, dass die Originale aller Unterlagen, die der Sachakte einbezogen werden sollen (mit Ausnahme der Telefonaten von Kottke), bei den Verhandlungen vorgestellt werden – ich kann 5 Jahre alte Unterlagen von neuen unterscheiden.
Schon im Einspruch habe ich da Amtsgericht Leipzig beantragt, meine Strafanzeige vom 22.12.2011 zur Sachakte einzubeziehen und ich rechne damit, dass alle meine Beschuldigungen und Fragen in Kraft bleiben.
Die oben beschriebenen Verletzungen erklären, warum meine Verfolger nicht den üblichen Weg nahmen – nämlich im Rahmen der Ermittlung und später eines Hauptverfahrens auf der Grundlage des Vertrags zwischen der BRD und Kanada für gegenseitige juristische Hilfe in Straftaten die Zusammenarbeit der kanadischen Justiz zu fordern und auszunutzen, sondern den Strafbefehl erstellen ließen und wie Hyänen monatelang lauerten, bis ich nach Deutschland kam. Sie sind völlig bewusst der Gesetzwidrigkeit der Ermittlung und ihrer Handlungen und der Tatsache, dass kein Land offiziell diese Ermittlung und Handlungen bewilligen und sich an sie anschließen würde. Inoffiziell und wie erwartet hat Kanada die deutschen Menschenhändler unterstützt. Und für Deutschland rechnen die Menschenhändler mit Justizwillkür, die nichts anders ist als gesetzwidriger Justizterror. Mein Fall hat nichts mit Rechtsprechung zu tun sondern mit den Repressalien einer kriminellen Diktatur, die die moderne Sklaverei entwickelt hat und beschützt..
Der Brief des kanadischen Justizministeriums besagt, dass für mich keine Strafen und Begrenzungen in Kanada entstehen werden als Folge des Strafbefehls. Aber ich laufe nicht davon.
In meinem Schriftsatz an das Amtsgericht Leipzig mit den obenerwähnten Fragen habe ich die Richterin Walther aufgefordert, von der Strafsache 204 Cs 817 Js 21379/11 auszutreten.   
Ich beende diesen vollen mit Untaten Artikel mit Ausdruck meines Respekts und Dankbarkeit an „Lili“ und „Gabi“, die trotz dem Druck der mächtigen Menschenhändlermaschine und ihrer eigenen Gefahr einen Weg fanden, mir ihre Unterstützung zu geben. Damit haben beide das bewiesen, was ich niemals gezweifelt habe – dass die versklavten Ungarinnen meine ganze Unterstützung völlig verdienen und diese Unterstützung werden sie auch in der Zukunft haben.            

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